Mo., 21. Juni 2021, 15:05 Uhr
WORMS: Feste Besuchszeitfenster für Ehepartner und Lebensgefährten ab 23. Juni von 11-bis 14 und 17 bis 19 Uhr für eine Stunde
Neue Besuchszeitenregelung am Klinikum
Aufgrund der Corona-Pandemie waren Besuche im Krankenhaus bisher nur in eingeschränkter Form nach individueller Absprache möglich. Mit Blick auf die zunehmende Dominanz der Delta-Variante, den andererseits aber aktuell geringen COVID-19-Fallzahlen, öffnet sich das Klinikum langsam und vorsichtig wieder für Besuchende.
Ab Mittwoch, dem 23. Juni, sind Patientenbesuche zunächst ausschließlich für Ehepartner und Lebensgefährten wieder zu festen Zeitfenstern für eine Stunde möglich. Besuchszeiten sind täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr.
„Krankenbesuche auf ein Minimum zu reduzieren, fällt natürlich auch uns sehr schwer. Zum Schutz unserer Patienten aber auch Mitarbeiter gab und gibt es dazu aber leider keine Alternative“, berichtet Klinikum-Geschäftsführer Bernhard Büttner. „Auch wenn das öffentliche Leben aufgrund der zuletzt gesunkenen Fallzahlen allmählich wieder an Fahrt gewinnt, dürfen wir nicht vergessen, dass wir als Krankenhaus – gerade vor dem Hintergrund der sich aktuell auf dem Vormarsch befindenden Delta-Variante – eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besitzen. Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, unser Haus nur vorsichtig und allmählich wieder für Besuchende zu öffnen und in einem ersten Schritt Ehepartnern und Lebensgefährten den Zugang zu ermöglichen“, so der Geschäftsführer weiter.
Die angepassten Besuchszeiten gehen einher mit der konsequenten Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. „Die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Patientinnen und Patienten steht für uns weiterhin an erster Stelle", betont der Klinikchef. Es sei wichtig, trotz der Lockerungen wachsam zu bleiben und sich und andere nicht zu gefährden. Im Klinikum Worms gilt deshalb weiterhin eine Maskenpflicht.
Zudem gelten individuelle Ausnahmeregelungen in kritischen und besonderen Situationen wie z.B. Geburt, Besuch von Intensivpatienten sowie Patienten, die sich am Ende ihres Lebens befinden. In diesem Fall sind Besuche auch weiterhin nach persönlicher Absprache möglich.