Mo., 27. Juni 2016, 12:24 Uhr
Zur Gewährung einer Beihilfe für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen endet die Antragsfrist am 1. August 2016
Neue Frist für die Umstrukturierung von Rebflächen
Ab dem Pflanzjahr 2017 gelten für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen neue Reglungen. So müssen künftig vor Beginn der Maßnahme die Flächen kontrolliert werden, um später in den Genuss der Beihilfe kommen zu können.
Ab Freitag, dem 1. Juli 2016, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen ab dem Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Montag, 1. August 2016 und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren.
Die Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2.
Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Die Antragsunterlagen sind bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms erhältlich.
Weiter Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft und Weinbau bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter Telefon 06731/408-6421, -6411 und -6432 oder per E-Mail unter der Adresse
landwirtschaft@alzey-worms.de