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  • Fr., 29. Mai 2020, 11:14 Uhr
    STADT WORMS: Bewohnerparken grundlegend verändert / Gebühren bleiben im bisherigen Rahmen

    Neue Parkbezirke in der Innenstadt

    Ab dem 2. Juni werden sich die Bewohnerparkbezirke in der Innenstadt grundlegend ändern.


    Die Bewohnerparkbezirke in der Innenstadt werden sich ab Dienstag, dem 2. Juni, grundlegend verändern. Dann wird es in Worms nur noch drei Bewohnerparkbezirke geben. Dies sind künftig die Zonen I, G, K. Die bisherigen Bezirke A, B, C, D, D1, D2, E, F sind im Bezirk I zusammengefasst. Alle bisher ausgestellten Bewohnerparkausweise in den Zonen A bis F behalten weiterhin Gültigkeit und berechtigen das Parken im neuen Innenstadtbezirk „I“, ein Umtausch ist nicht notwendig. Die Auflistung der Straßen der neu gebildeten Zone I kann über die Internetseite der Stadt Worms heruntergeladen werden. Neu ist auch, dass der Bewohnerparkausweis für maximal zwei Jahre ausgestellt werden kann. Die Gebühren dafür bleiben im bisherigen Rahmen: 1 Monat für 10,20 Euro, 3 Monate für 13,50 Euro, 6 Monate für 16 Euro, 1 Jahr für 30,70 Euro, 2 Jahre für 61,40 Euro.

    In Kürze können die neuen Bewohnerparkausweise auch im Online-Verfahren beantragt werden. Damit wird es möglich werden, dass keine Antragstellung mehr im Bürgerservicebüro notwendig wird. Der Bewohnerparkausweis kann dann direkt zu Hause erstellt und sofort genutzt werden. Die Antragstellung wird ohne das Erfordernis einer Online-Ausweisfunktion oder eines elektronischen Aufenthaltstitels möglich sein. Die Verwaltung wird separat darüber informieren, wann diese Funktion freigeschaltet wird.

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