Mo., 04. April 2016, 16:16 Uhr
Stadtverwaltung Worms hat die verkehrsbehördlich angeordneten Kurzzeitparkflächen entsprechend gekennzeichnet
Neue Parkflächen am Marktplatz eingerichtet
Die Stadtverwaltung Worms teilt mit, dass die verkehrsbehördlich angeordneten Kurzzeitparkflächen am Marktplatz, unmittelbar vor der Dreifaltigkeitskirche, inzwischen markiert wurden.
Diese Flächen liegen innerhalb des Zonenhaltverbotes, das jeweils an den Zufahrten zum Marktplatz (Stephansgasse in Höhe Optik Meurer, Petersstraße in Höhe Einmündung zur Folzstraße und Neumarkt vor der Einmündung zur Hagenstraße) beschildert ist. Die Beschilderung erlaubt das Parken innerhalb der Parkflächenmarkierungen und unter Benutzung des Parkscheinautomaten. Die höchstzulässige Parkdauer beträgt 30 Minuten.
Der Rat der Stadt Worms hatte sich für die Einführung dieser Parkflächen sehr deutlich ausgesprochen und die Verwaltung zur Durchführung von Kontrollen aufgefordert, damit die Parkflächen u.a. auch tatsächlich für Wochenmarktbesucher zur Verfügung stehen und nicht durch Dauerparker belegt sind.
Der Kontroll- und Vollzugsdienst des Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird in den nächsten Wochen verstärkt die Einhaltung der Verkehrsregeln in Straßen um den Marktplatz kontrollieren.