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  • Mi., 25. Mai 2016, 16:31 Uhr
    Philipp Tecklenburg gehört zu den Ausbildern des Luftsportvereins Osthofen / Noch kein vollumfänglicher Fluglehrer

    Neuer Fluglehreranwärter verstärkt das Team

    Philipp Tecklenburg nun auf dem Fluglehrersitz verstärkt das Team des Luftsporvereins Osthofen.


    Seit dem Pfingstwochenende verstärkt Philipp Tecklenburg das Fluglehrerteam des Luftsportvereins Osthofen. Vergangenen Herbst hatte für den 22-jährigen die Ausbildung zum Fluglehrer begonnen.

    Zunächst legte er eine sehr umfangreiche theoretische Prüfung ab, Grundvoraussetzung um überhaupt zur Fluglehrerausbildung zugelassen zu werden. Diese Prüfung umfasste Fragen zu Navigation, Aerodynamik, Technik, Luftrecht, Wetterkunde, Verhalten in besonderen Fällen und menschlichem Leistungsvermögen. Im Gegensatz zu einer normalen Luftfahrerscheinprüfung müssen angehende Fluglehrer zahlreiche Fragen auch in Langschrift, d.h. einer Art Aufsatz beantworten.

    Anschließend stellten alle Kursteilnehmer ihre praktischen Fertigkeiten in der sogenannten Vorauswahlprüfung unter Beweis.

    Zweiwöchiger Ausbildungslehrgang
    Ein zweiwöchiger Ausbildungslehrgang beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz in Bad Sobernheim komplettierte im April die Ausbildung. Hier wurden die „Fluglehrerschüler“ in die Besonderheiten des „Fliegens vom hinteren Sitz“, auf dem gewöhnlich der Segelfluglehrer sitzt, eingewiesen.

    In zahlreichen Übungsflügen erlernten die Kursteilnehmer die Methodik und Pädagogik für Fluglehrer. Ein bestandener Flug mit Prüfer Frank Kurtz vom Luftamt und ein Lehrvortrag zum Thema Aerodynamik Wirkung und Funktionsweise der Ruder bildeten den Abschluss der praktischen Fluglehrerausbildung.

    Nun ist Philipp Tecklenburg sogenannter Fluglehreranwärter und darf unter Aufsicht des Ausbildungsleiters Herbert Wersching Flugschüler im Luftsportverein Osthofen ausbilden. Er muss die Flugschüler des Vereins nun jeweils durch alle vier Ausbildungsabschnitt vom ersten Alleinflug bis hin zur praktischen Prüfung begleiten. Erst dann ist er vollumfänglicher Fluglehrer und darf ohne Aufsicht selbständig Flugschüler ausbilden.

     
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