Mi., 13. Februar 2019, 18:32 Uhr
Stadtrat stimmt Aufstellungsbeschluss zu: Logistikunternehmen kann an Planungen für Hallenerweiterung im Wormser Norden festhalten
Neuer Sachstand – Areal um Kläranlage kein Immissionsstandort
VON STEFFEN HEUMANN Der Stadtrat wurde in der Sitzung am Mittwoch um Zustimmung für den nachfolgenden Beschlussantrag gebeten. „Gemäß § 2 Baugesetzbuch wird die Einleitung des Verfahrens zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes N 96 ‚südlich der L 425‘ in der Gemarkung Herrnsheim, Flur 21 und Flur 22 beschlossen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden: beginnend an der Kreisverkehrsanlage der Straße ‚Langgewann‘ und der ‚L 425‘ durch die ‚L 425‘, im Osten: durch die ‚B 9‘ (Mainzerstraße), im Süden: durch die Wirtschaftswege Flur 22 Nrn. 126/5 und 157 sowie Flur 21, Nr. 126/7, im Westen: durch die Straße ‚Langgewann‘ bis zum Ausgangspunkt.
Damit soll der seit 2009 rechtsverbindliche Bebauungsplan N 96 soll in einem ca. 9 ha großen Teilbereich westlich der ‚B 9‘ zwischen der ‚L 425‘ und dem Betriebsgelände des Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Worms (Kläranlage) vorhabenbezogen geändert werden, um das Logistikgebäude in der ‚Langgewann 3‘ erweitern zu können.“ Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Worms als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt. In der Vergangenheit scheiterte eine Entwicklung dieser Bauflächen im Wesentlichen an der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung in Nachbarschaft zur Kläranlage.
„Deal“ für Grüne nicht verhandelbar
Für Richard Grünewald, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, problematisch, da seiner Meinung nach der Bebauungsplan für eine weitere Logistikhalle auf dem Rücken der Beschäftigten soll durchgesetzt werden soll. Bislang mussten die Grünen davon ausgehen, dass das betroffene Unternehmen von seinen Mitarbeitern eine Verzichtserklärung verlange, um ihren Gesundheitsschutz nicht geltend zu machen. Dieser „ungesetzliche Deal“ war für Grünen-Fraktion nicht verhandelbar (der NK berichtete).
Sachstand hat sich geändert
Im Stadtrat erläuterte Oberbürgermeister Michael Kissel, dass diese Annahme nicht dem aktuellen Sachstand entspreche. Nach jüngsten Gesprächen mit der SGD Süd in Neustadt sei klargestellt, dass der betroffene Bereich der Logistikhalle nicht mehr als Immissionstandort zu betrachten sei und gegenüber der Stadt durch das Unternehmen keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Kissel betonte, dass gemäß SGD für sämtliche zu treffenden Maßnahmen in diesem Bereich sogar die zulässige Geruchsbelastung reduziert werden müssen. Karl Müller, FWG/Bürgerforum, sah ebenfalls Risiken, die mit einem notwendigen Ausbau der Kläranlage auch für die Geruchsbelastung der Logistik-Mitarbeiter verbunden sein könnten. OB Michael Kissel versprach, dass zu allen Fragen im weiteren Verlauf des Verfahrens konkret Stellung genommen würde, ehe die Beschlussgremien eine Entscheidung treffen müssten.
Signal an Unternehmen
Dr. Klaus Karlin plädierte für die Verabschiedung des Aufstellungsbeschlusses. Entscheiden müsse sein, dass die Geruchsimmission kein Problem darstelle. Hier dürfe sich der Stadtrat aber nicht vor der Verantwortung drücken und müsse dem Logistikunternehmen signalisieren, dass eine Hallenerweiterung und die Schaffung weiterer Arbeitsplätze gewünscht sei. Auch der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt (ebwo) habe sich intensiv mit der Thematik beschäftigt, erläuterte Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek. Im Ergebnis würden keine höheren Immissionswerte erreicht, so Kosubek, selbst wenn die Kläranlage aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Umlandgemeinden erweitert werden müsse.
Alle wesentlichen Fragen seien geklärt, plädierte Timo Horst (SPD) dafür, den Beschluss mitzutragen, da man erst am Anfang des Verfahrens stehe und auch sichergestellt worden sei, dass ein Ausbau der Kläranlage nicht zu Lasten der Bürger gehe. Zudem sei die geplante Unternehmenserweiterung wichtig für den Standort Worms. „Mündliche Zusagen reichen nicht aus“, warb Richard Grünewald darum, den Antrag zu vertagen. Mehrheitlich wurde das Anliegen der Grünen jedoch abgelegt. „Das Misstrauen ist nicht berechtigt“, verteidigte OB Kissel den Beschluss, dem bei 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt wurde.