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    WORMS: Radverkehr in der Cornelius-Heyl-Straße soll sicherer werden / Neues Überholverbot soll einspurigen Verkehr schützen

    Neuerungen begrüßt – dennoch Optimierungsbedarf!

    Hier ist die Radfahrspur stadtauswärts jetzt deutlich gekennzeichnet.
    Foto: Robert Lehr

    Von Robert Lehr › Wer kennt dieses Verkehrszeichen? Wahrscheinlich kaum eine Wormser Autofahrerin oder ein Wormser Autofahrer … Doch sie sollten es kennenlernen, wird doch bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt fällig. Das Schild bedeutet im Amtsdeutsch ein „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge“ und soll zukünftig im Anfangsbereich der Cornelius-Heyl-Straße bis zur Einmündung der Gutleutstraße stadtauswärts verhindern, dass einspurige Fahrzeuge überholt werden können.

    Die Cornelius-Heyl-Straße stelle laut einer Pressemitteilung der Stadt Worms nicht nur für Auto-, sondern auch für Radfahrer eine wichtige Strecke zwischen der Innenstadt und dem Wormser Süden dar und sei seit Jahren Teil der projektierten Pendler-Radroute Worms – Ludwigshafen. Auch das Radverkehrskonzept für die Kernstadt unter Beteiligung der Wormser Bürgerinnen und Bürger habe die Bedeutung der Cornelius-Heyl-Straße für den Alltagsradverkehr bestätigt.

    Separate Führung

    Daher wurde jetzt die durchgängig separate Führung der Radfahrenden vom Kfz-Verkehr nun auf einer Länge von 600 Metern verwirklicht. Während bereits ein baulich getrennter Geh- und Radweg den Radfahrer sicher von Süden in Richtung Innenstadt führt, kann in entgegengesetzter Richtung nun auf einem zwei Meter breiten Radfahrstreifen geradelt werden. Zwischen der Einmündung der Gutleutstraße bis zum Kurvenbereich konnte diese sichere Radverkehrsfläche markiert werden, weil die Breiten der Kfz-Spuren in diesem Abschnitt „überdimensioniert“ gewesen seien.

    Während der Auto- und Lkw-Verkehr hier nach wie vor ungehindert fließen könne, hätten nach Auffassung der Stadt nun auch Radfahrer die Möglichkeit, „auf einer eigenen Spur sicher unterwegs zu sein“.

    Zumindest rechtlich sicher unterwegs …

    Weil aber nördlich der Einmündung Gutleutstraße die Cornelius-Heyl-Straße nicht genügend Breite aufweise, um eine ähnliche Markierung für die Radfahrer herzustellen, werde das im Jahr 2020 eingeführte Verkehrsschild aufgestellt. Nach Auffassung der Stadt seien Radfahrende dadurch hier rechtlich sicherer unterwegs. Ob sich das bewahrheitet, muss laut der Stadt „beobachtet werden“. 

    Für die Stadt Worms stelle diese Maßnahme nicht nur „die Umsetzung eines wirksamen Bausteins aus dem Radverkehrskonzept dar“, sondern auch ein Element der regionalen Pendler-Radroute, deren Umsetzung Worms in Eigenregie plane und durchführe. Der Fokus der Radverkehrsplanung liege auch mit den Zulaufrouten vor allem auf dem Alltagsradverkehr. Ziel sei die Anbindung der Innenstadt an die äußeren Ortsteile. 

    Eine ähnliche Maßnahme wie in der Cornelius-Heyl-Straße sei von der Stadt auch für die Alzeyer Straße geplant: Ein zwei Meter breiter Radfahrstreifen für Radfahrende aus Richtung Pfiffligheim und Pfeddersheim.

    ADFC: Deutlich mehr Sicherheit 

    Erst vor zwei Wochen hatte der NK Günter Niederhöfer die Möglichkeit gegeben, für die Teilnahme am aktuellen ADFC-Fahrradklimatest zu werben. Daher ist der Wormser ADFC-Vorsitzende auch der richtige Ansprechpartner zur Beurteilung der neuen Maßnahme. Um es kurz zu machen: „Der ADFC begrüßt ausdrücklich diese Änderung, bringt sie für die Radfahrenden deutlich mehr Sicherheit“, so Niederhöfer. Er begrüßt ausdrücklich auch die Planungen für die Alzeyer Straße. 

    Weil in der stark befahrenen Cornelius-Heyl-Straße jahrelang LKW und Anhänger dort teilweise tagelang geparkt wurden, seien Radfahrende oftmals gezwungen gewesen, auf die Straße auszuweichen. Allerdings sei man von der angedachten Pendlerroute nach Ludwigshafen durch die zentrale Straße noch „meilenweit entfernt“. Als ihr Zulauf gebe es nach wie vor großen Optimierungspotential.

    Weiterhin „nicht optimal“

    Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass die Wegstrecke von der Abzweigung Willy-Brand-Ring/Kolpingstraße bis zum neuen Radfahrstreifen für Radfahrende weiterhin „nicht optimal“ sei, auch wenn man an diesem Teilstück ein Überholverbot vorgebe. „Aber es gibt an dieser Stelle wegen unantastbarem Baumbestand keine bessere Lösung“, bedauert Niederhöfer. Er fragt sich, ob man die Strecke auf der Straße nicht verkürzen könne und die Radfahrenden auf dem derzeit zugewachsenen Fußweg bis zum Beginn des Radfahrstreifens leiten könne? Die Breite des Fußwegs sei auch nicht optimal, aber aus unserer Sicht immer noch besser, als auf der stark frequentierten Straße mit dem motorisierten Verkehr zu fahren. Außerdem könne die wünschenswerte Beachtung des Überholverbots gerade bei starkem Autoverkehr zu Rückstaus führen.

    „Gefährdendes Relikt“

    Weiterhin kritisiert Niederhöfer, dass stadteinwärts auf dem bestehenden Fuß- und Radweg es immer noch Stellen gebe, wo ein „Bordstein“ Fuß- und Radweg voneinander trenne. Für den Rad-Lobbyisten „ein gefährdendes Relikt aus vergangener Zeit“. Teilweise seien diese bereits entfernt worden, doch gebe es sie stellenweise noch immer.

    Einen kritischen Punkt sieht Niederhöfer darin, dass das Ende des Radwegs stadteinwärts „weit vor der Ampelanlage Willy-Brand-Ring und Kolpingstraße endet“. Die Einfädelung auf die Straße sei relativ kurz. Bis zur Ampelanlage müsste „auch hier ein prinzipielles Überholverbot gelten“. Zwar sei es für den motorisierten Verkehr hier eigentlich nicht möglich, einen Radfahrenden zu überholen, wenn man sich an den vorgeschriebenen Abstand von 1,50 m halte, „aber das ist häufig nicht der Fall“. Natürlich sei dem ADFC klar, dass auch ein generelles Überholverbot nicht wirklich vom zu nahen Überholen abhalte.

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