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  • Sa., 06. Januar 2024, 16:00 Uhr
    ÄNDERUNGEN 2024: Auswirkungen des Jahreswechsels sorgen bei vielen Bürgern vor allem im Geldbeutel für Katerstimmung / Neue Gesetze und Verordnungen in vielen Bereichen

    Neues Jahr – neues Glück? 

    Neue Gesetze und Verordnungen machen sich im Geldbeutel bemerkbar. Steigende Energiekosten und Steuern verringern den Spielraum für Ausgaben der Privathaushalte. Foto: Pixabay


    Von Steffen Heumann › Der Jahreswechsel ist nur wenige Tage alt, aber die ersten Auswirkungen für das neue Jahr 2024 trafen den Bürger ehe die ersten Glückwünsche ausgesprochen waren. Änderungen, die den Verbraucher zwar nicht unvorbereitet treffen, aber in Form einer finanziellen Mehrbelastung mehr oder weniger im Geldbeutel spürbar werden.

    Bei der ersten Tankfüllung bereits machte sich der gestiegene CO₂-Preis bemerkbar. Der Preis von nunmehr 45 Euro pro Tonne schlug sich auch aufs Benzin (CO₂-Aufschlag von 12,8 Cent pro Liter) nieder. 4,3 Cent mehr pro Liter Benzin, beim Diesel müssen 4,8 Cent mehr pro Liter Sprit berappt werden. Fossile Brennstoffe wie Erdgas verteuern sich um 0,36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 1,08 Cent pro kWh (brutto). In Abhängigkeit zum jährlichen Verbrauch muss die Durchschnittsfamilie einen hohen zwei- oder niedrigen dreistelligen Betrag zur Seite legen.

    Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben ist das Gebäude-Energie-Gesetz. Wer jetzt seine Heizung erneuert, muss dafür Sorge tragen, dass die Wärme mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert wird. Alte Öl- und Gasheizungen dürfen noch bis 2044 in Betrieb bleiben. Fix ist allerdings, dass ab März 2024 die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme auf den regulären Satz von 19 Prozent ansteigt.

    Apropos 19 Prozent! Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist seit 1. Januar ebenfalls wieder auf 19 Prozent gestiegen. Um die Gastronomie während der Corona-Krise zu entlasten, hatte die Bundesregierung den Steuersatz für Speisen in Restaurants und Cafés temporär von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Dadurch verzichtete der Bund auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.

    Die Herkunftsangabe auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch an Bedientheken oder Metzgereien sollte ab dem 1. Februar verpflichtend sein. Hier gilt jedoch eine Übergangszeit bis Ende Juli 2025. Nicht ums Essen, eher um Getränke, geht es bei der neuen Regelung für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen. Seit 1. Januar sind hier 25 Cent Einwegpfand fällig. Das betrifft auch viele Energydrinks mit einem hohen Molke-Anteil. 

    Bürgergeld steigt und mehr für Mini-Jobber

    Zunächst mehr Geld in der Tasche haben die Bezieher von Bürgergeld. Alleinstehende Erwachsene erhalten statt 502 jetzt 563 Euro pro Monat, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 statt 420 Euro und Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 statt 348 Euro, unter 6 Jahren 357 statt 318 Euro. Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai als Pflegefachkraft den Mindestlohn in Höhe von 19,50 Euro, als qualifizierte Pflegehilfskraft 16,50 Euro und als Pflegehilfskraft 15,50 Euro. Bei Auszubildenden im ersten Lehrjahr steigt die Mindestvergütung um 4,7 Prozent, das entspricht 649 Euro monatlich. Für Mini-Jobber steigt die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro auf 538 Euro. Aufgrund der Dynamik gilt: Steigt der Mindestlohn, dann erhöht sich auch der Verdienst für Mini-Jobber.

    Höhere Beiträge und E-Rezept

    Die Einkommensgrenzen für das zu versteuernde Einkommen sind seit dem 1. Januar bei Ledigen von 17.900 auf 40.000 Euro und bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro angestiegen. Gestiegen, aber eher zum Verdruss der Betroffenen, sind die Kosten für Privatversicherte. Um durchschnittlich sieben Prozent sollen die Beiträge erhöht werden. Mit Bezug auf den Bereich Gesundheit wurde auch der durchschnittliche Beitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erheben können, um 0,1 Prozent auf nun 1,7 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet jedoch in welchem Umfang der Beitrag angehoben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 59.850 Euro auf nun 62.100 Euro brutto im Jahr (monatlich 5175 Euro brutto). Seit 1. Januar sind Ärzte verpflichtet, anstelle des rosa Rezeptes ein elektronisches Rezept auszustellen. Eine schriftliche Bestätigung ist zwar möglich, berechtigt aber nicht zum Empfang verschreibungspflichtiger Medikamente in der Apotheke. 

    In Bereich Pflege gibt des ebenfalls Änderungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht. Der Anspruch für Beschäftigte auf Pflegeunterstützungsgeld in einer akuten Pflegesituation besteht zukünftig jährlich, ist aber auf ingesamt 10 Tage für eine pflegebedürftige Person begrenzt. Die Leistungszuschläge der Heimbewohner an den Pflegekosten steigen ab Januar im ersten Jahr um zehn Prozentpunkte auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.

    Komplexe Angelegenheit

    Laut Deutscher Rentenversicherung steigt bei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente – gilt für besonders langjährig Versicherte – die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Wer vor dem 67 Lebensjahr in Rente gehen möchte, muss unter Umständen teure Abschläge in Kauf nehmen. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass man nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren früher in Rente gehen kann. Eine komplexe Angelegenheit, bei der sich in jedem Fall Expertenrat empfiehlt.

    Weitere Informationen über neue Gesetze und Verordnungen für das Jahr 2024 findet man u.a. auf www.verbraucherzentrale.de
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