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  • Mo., 03. April 2017, 13:27 Uhr
    Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Rheinland Pfalz begrüßt Reform des Stalking-Gesetzes

    Neues Stalking-Gesetz ist in Kraft

    Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Rheinland Pfalz, ein Zusammenschluss der Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt,  begrüßt die Reform des Stalking-Gesetzes. Die Änderung des §238 StGB „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung“ ist seit März 2017 in Kraft und hat ab sofort Gültigkeit.

    Die Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz beschäftigen sich seit langem mit dem Thema Stalking/Nachstellungen weil viele Frauen und Mädchen die von sexualisierter Gewalt und Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind zusätzlich vom Täter gestalkt werden. Über 80% der Betroffenen sind Frauen. Männer stellen 86% der Täter, in vielen Fällen ist es der Ex-Partner. Untersuchungen haben gezeigt, dass Stalking weitreichende Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und die persönliche Freiheit der Betroffenen hat. „In der Beratungspraxis der Frauennotrufe ist Stalking seit Jahrzenten bekannt: der permanente (Psycho-) Terror gegen Frauen beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Betroffenen, sie sind stark verunsichert und leiden unter dem Gefühl, fremdbestimmt und ohnmächtig dem Geschehen ausgeliefert zu sein.“ erläutert Eva Jochmann vom Frauennotruf in Mainz.

    Stalking bezeichnet eine Ansammlung zahlreicher Einzelhandlungen: anhaltendes und wiederkehrendes Auflauern vor dem Haus oder am Arbeitsplatz, Verfolgung, ständige Telefonanrufe, bis zu Hunderten SMS und e-mails pro Tag, Verbreitung von Gerüchten am Arbeitsplatz, Sachbeschädigung, Einbruch, Körperverletzung oder das Einstellen intimer Fotos ins Internet sind Beispiele dafür.

    Seit 2007 ist Stalking eine Straftat. Dennoch bestand für viele Betroffene nicht die Möglichkeit, den Täter auch strafrechtlich verfolgen zu lassen. Denn bisher mussten die Betroffenen zur Erfüllung des Straftatbestandes einschneidende Veränderungen ihrer Lebensumstände nachweisen wie beispielsweise einen Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel. Eine gravierende psychische Belastung reichte nicht aus. „Das Gefühl der Ohnmacht wurde somit durch fehlende rechtliche Möglichkeiten weiter verstärkt“, berichtet Astrid Rund vom Frauennotruf Rhein-Hunsrück-Kreis aus der Beratungspraxis.

    Mit der in Kraft getretenen Reform des § 238 StGB soll diese Lücke geschlossen werden: nach dem neuen Gesetz sind zukünftig alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben.

    „Wir halten das für einen Schritt in die richtige Richtung“, sind sich die Mitarbeiterinnen der Frauennotrufe einig. „Die schwerwiegenden Folgen für Betroffene von Stalking müssen auch in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.“

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