Geschäftsverteilung zwischen Oberbürgermeister und Beigeordnetem geändert / Für Bündelung des Kulturbereiches
Neugliederung erst ab 2021
Foto: Leonie Ahlert
VON STEFFEN HEUMANN Bei zwei Enthaltungen, 18 Nein- und 28 Ja-Stimmen von insgesamt 48 Stimmberechtigten, wurde am Mittwoch im Stadtrat einer Änderung der Geschäftsverteilung zwischen Oberbürgermeister und Beigeordneten mehrheitlich zugestimmt. Einen Relaunch des Dezernatverteilungsplanes soll es erst 2021 geben, wie Oberbürgermeister Adolf Kessel ankündigte. „Dann stehen auch 3/5 der Dezernenten zur Wahl“, erläuterte Kessel. Im Zuge dessen sei eine Neugliederung sinnvoll.
David Hilzendegen, Die Grünen, erachtete es als wenig zielführend, wenn der Kulturbereich auf drei Dezernate aufgegliedert sei, statt diese zusammen zu fassen. Konkret bezog sich Hilzendegen auf die Ansiedlung der Kultur- und Veranstaltungs GmbH (KVG) im Dezernat 5. Mathias Englert, FWG/Bürgerforum „blies ins gleiche Horn“ und plädierte für eine Zusammenlegung. Auch Dr. Jörg Koch, CDU, erachtete eine Bündelung als sinnvoll. Dass eine Neugliederung nicht bereits jetzt erfolge, mochte Richard Grünewald, Die Grünen, nicht nachvollziehen. „Wenn man einen schlechten Zustand beibehält, macht es ihn nicht besser“, so Grünewald. Gerade mit Blick auf die KVG sei mehr Transparenz wünschenswert.
Der Dezernatsverteilungsplan der Stadtverwaltung Worms wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: Innenstadtausschuss (2018 neu gebildet) – wird dem Dezernat I zugeordnet, Digitalisierungsausschuss (ebenfalls neu seit 2018), wird ebenfalls dem Dezernat I zugeordnet, ebenaos wie der Regionaltag Rheinhessen, der sich erst jüngst konstituiert hat. Der Mobilitätsausschuss wechselt von Dezernat I zu Dezernat III, die Tourist Information wechselt von Dezernat I zu Dezernat V. Wohnungsbau GmbH und Liebenauer-Feld GmbH verbleiben in Dezernat I, allerdings wird eine ständige Vertretung durch das Dezernat IV eingerichtet.