Sa., 13. Juli 2024, 14:54 Uhr
Aus dem Polizeibericht: 90-jährige Geschädigte in Bobenheim-Roxheim erhielt Schockanruf von vermeintlichen Polizeibeamten
Niemals Geld oder Wertsachen übergeben!
Bobenheim-Roxheim (ots) – Am Freitag erhielt die 90-jährige Geschädigte aus Bobenheim-Roxheim einen Anruf von einem falschen Polizeibeamten. Ihr wurde vorgetäuscht, dass ihr Sohn Beteiligter eines schweren Verkehrsunfalls war. Außerdem wurde eine Kaution gefordert. Die 90-Jährige holte bei einer nahe gelegenen Bank 20.000 Euro ab und begab sich wieder an ihre Wohnanschrift.
Nach einem erneuten Anruf durch den bisher unbekannten Täter, bekam die Geschädigte Zweifel. Durch ein Telefonat mit einem anderen Familienmitglied konnte die Geschädigte feststellen, dass es sich um einen Betrug gehandelt hatte. Zu einer Geldübergabe kam es nicht. Der 90-Jährigen ist kein Schaden entstanden.
Tipps der Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben
- Die Polizei ruft niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Wenn man unsicher ist, fragt man bei seiner Polizeidienststelle nach. Benutzen sollte man hierfür nie die Rückruffunktion des eigenen Telefons nutzen, sondern die Nummer sollte stets selbst gewählt werden.
- Am besten ist, wenn man die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon hat, damit man diese im Zweifelsfall selbst wählen kann.
- Sollte man einen solchen Anruf erhalten, ist die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren oder meldet meldet den Sachverhalt über die Polizei Online-Wache unter www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
- Die Präventionsexperten informieren unter Telefon 0621/963-1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen
kann.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de findet man umfangreiche Informationen zu diesem Thema.