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  • Di., 02. März 2021, 11:51 Uhr
    SV LEISELHEIM: Einladung erfolgt sobald es gesetzliche Bestimmungen zulassen

    Noch kein Termin für Mitgliederversammlung

    Nach der Satzung des SV 1920 Leiselheim e.V.  ist im ersten Quartal des Jahres in einer Mitgliederversammlung über das abgelaufene Jahr Bericht zu erstatten.


    Dazu müssen die Mitglieder drei Wochen vorher eingeladen werden. Der SVL hatte den 19. März 2021 dafür eingeplant. Somit müsste die Einladung in der letzten Februarwoche erfolgen.



    Nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz wurde der Lockdown bis 7. März verlängert. Es wurden dabei keine Aussagen gemacht ob und in welcher Form Versammlungen stattfinden dürfen.



    Aus heutiger Sicht gibt es keine Möglichkeit die Mitgliederversammlung satzungs- und fristgerecht durchzuführen.



    Sobald die gesetzlichen Vorschriften es zulassen wird der Verein zur Mitgliederversammlung einladen und diese dann coronakonform durchführen.




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