Mi., 14. August 2013, 07:08 Uhr
Informationen zur Bundestagswahl am 22. September: Wahlbenachrichtigungen kommen bis zum 1. September per Post
Noch Wahlvorstände gesucht
Die Wahlbenachrichtigungen, die die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl am Sonntag, dem 22. September, für die jeweiligen Empfänger dokumentieren, werden in den nächsten Tagen und bis spätestens Sonntag, dem 1. September 2013 per Post zugestellt.
Die Wahldienststelle bittet, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren, damit diese am Wahltag griffbereit ist. Der Wahlraum und die Wahlbezirksnummer sind auf der Vorderseite aufgedruckt. Wahlberechtigte werden gebeten, diese Angaben zu beachten. Aus ihnen ist der jeweilige zuständige Wahlbezirk mit Wahlraum klar ersichtlich.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen. Es wird gebeten, bei der Antragstellung diesen Antragsvordruck zu verwenden, da dadurch die Bearbeitung vereinfacht wird.
Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 19. August 2013 für den Publikumsverkehr geöffnet: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr, Freitag, 20. September, von 8 bis 18 Uhr.
Für Fälle plötzlicher Erkrankung kann die Briefwahl auch noch am Samstag, dem 21. September, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, dem 22. September von 8 bis 15 Uhr beantragt werden.
In dringenden Fällen jetzt schon Erteilung eines Wahlscheines
In dringenden Fällen können jedoch bereits jetzt Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bei der Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Die Briefwahl kann auch online im Internet unter
www.worms.de beantragt werden.
Bei Rückfragen steht die Wahldienststelle per E-Mail an
wahlen@worms.de zur Verfügung. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Des Weiteren sucht die Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms zur Durchführung der Bundestagswahl in der Stadt Worms am Sonntag, dem 22. September, noch Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahlvorstand mitzuwirken.
60 Urnenwahlbezirke und 12 Briefwahlbezirke
Für die Wahl werden für das Gebiet der Stadt Worms insgesamt 60 Urnenwahlbezirke und zwölf Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände für die jeweiligen Wahlbezirke bestehen aus bis zu neun Mitgliedern. Dies bedeutet, dass am Wahlsonntag ca. 650 Wormser Bürgerinnen und Bürger am Wahldienst teilnehmen.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für den Wahltag wird ein Erfrischungsgeld von 21,00 Euro erstattet.
Interessierte Wormser Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, Wahldienst zu übernehmen, werden gebeten, sich entweder schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei der Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms, Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Telefon 06241/853-1106, -1107, -1108 oder per E-Mail an
wahlen@worms.de zu melden.