Di., 02. Februar 2021, 15:43 Uhr
ebwo: Maskenpflicht auf abfallwirtschaftlichen Außenanlagen
Nur mit FFP2- oder OP-Maske
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR weist alle Bürger darauf hin, dass auf dem Gelände des Wertstoffhofs in der Bobenheimer Straße, der Kompostanlage und der Bauschuttdeponie die neuerlich vorgeschriebenen FFP2-Masken bzw. OP-Masken getragen werden müssen. Insbesondere beim Kontakt mit den Beschäftigten der Anlage - z.B. im Bereich der Eingangskontrolle und beim Bezahlen - müssen diese Maskentypen getragen werden, da hier der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann. Ein Betreten der Anlagen mit Stoffmasken ist nicht mehr zulässig.