Mi., 24. November 2021, 11:35 Uhr
Kreisverwaltung: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder mit tagesaktuellem Test
Nur mit Termin und Nachweis
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund der notwendigen Corona-Sicherheitsmaßnahmen auch weiterhin Besuche der Verwaltung nur mit Termin stattfinden können. Persönliche Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind deshalb leider nicht möglich. Die Verwaltung bittet hiervon abzusehen.
Zur Umsetzung der 3-G-Regel sind der Impfnachweis bzw. der Genesenen-Nachweis oder ein qualifizierter tagesaktueller Test bereit zu halten. Kontrollen seitens der Verwaltung erfolgen.
Die Mitarbeitenden sind - wie bereits in den vergangenen Monaten - zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per Mail zu erreichen. Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können auch über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf am Hauptgebäude, Ernst-Ludwig-Straße 36, übermittelt werden.
Auch in dringenden Fällen, die einen persönlichen Behördengang erfordern (z.B. Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde) ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Besucher der Kreisverwaltung sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen.
Terminvereinbarungen:
Kfz-Zulassungsstelle:
06731/408-7013
Führerscheinstelle:
06731/408-7017 (Allgemein)
06731/ 408-7021 (Entzug und Wiedererteilung)
Im Ausländeramt und in anderen Fachbereichen erfolgt die Terminvereinbarung über die jeweiligen Sachbearbeiter.
Die entsprechenden Rufnummern und E-Mail-Adressen sind der Homepage
www.kreis-alzey-worms.de unter der Rubrik „Verwaltung“ zu entnehmen.
Die Kreisverwaltung bittet hierfür um Verständnis.