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  • Mo., 01. Februar 2021, 15:47 Uhr
    GRUNDSCHULEN: Anmeldung der „Kann-Kinder“ für das Schuljahr 2021/2022

    Nur nach Terminvereinbarung



    In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie ist die Einhaltung von Hygienevorschriften in Schulen von besonderer Bedeutung. Die Anmeldung der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2021/2022 kann nur über telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Grundschule erfolgen. Die Eltern werden gebeten, bis spätestens Mittwoch, dem 24. Februar, mit der jeweiligen Grundschule Kontakt aufzunehmen.

    Kinder müssen bei Anmeldung dabei sein

    Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind – in diesem Jahr betrifft dies Kinder, die nach dem 31. August 2015 geboren wurden – können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen. Bei der Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten sind eine Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, eine Bescheinigung über den Besuch der Kindertagesstätte, sowie ein Impfausweis vorzulegen. Die Kinder, die angemeldet werden sollen, müssen bei der Anmeldung in der Schule dabei sein.

    Wenn Zweifel bestehen, welche die zuständige Grundschule ist, geben die Schulsekretariate und auch die Schulverwaltung der Stadt Worms unter Telefon 06241/8534001 gerne Auskunft.

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