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  • Mi., 20. Januar 2021, 18:36 Uhr
    HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS: Höhere Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger der Feuerwehr / Zustimmung zur Änderungssatzung / Ausübung parallel zu beruflicher Tätigkeit

    Nur noch reine Formsache

    Foto: Gernot Kirch


    Die Abteilung 3.09 – Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz bat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um Änderung des § 20 der Hauptsatzung in den Absätzen 1-3, in denen es um die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Stadtfeuerwehrinspekteur, den Stadtfeuerwehrobmann sowie für die den Wehrführern Gleichgestellten und deren ständigen Vertretern im Sinne der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung geht. Die Abteilung 3.09 – Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz führt dazu Folgendes aus: „Die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung hat sich nach der 10. Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 04.12.2020 (GVBl. Nr. 46 vom 11.12.2020) geändert. Die Aufgaben und der zeitliche Aufwand, vor allem aber der Grad der Verantwortung rechtfertigt diesen Betrag, der in § 10 Abs. 2 und 3 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung festgelegt ist. Hier ist für den Einheitsführer ein Betrag von 156,76 Euro vorgesehen; für den stellvertretenden Einheitsführer je die Hälfte des Betrages des Einheitsführers (78,38 Euro). Nicht zu vergessen ist, dass diese Funktionen im Ehrenamt für die Gemeinde neben der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Die Erhöhung der jeweiligen Aufwandsentschädigungen nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung soll ab dem 01.01.2021 gültig sein und wird über die bereits angemeldeten Mittel im Haushalt 2021 aufgefangen. Bei den Funktionsträgern nach § 20 Absatz 2-6 der Hauptsatzung der Stadt Worms erhöhen sich die Mehrkosten somit um ca. 3.700 Euro pro Jahr.“ Gegen die 2. Änderungssatzung bestehen seitens der Abteilung 1.06 – Recht keine Bedenken. Der Haupt- und Finanzausschusses sprach sich am Mittwochnachmittag ebenfalls für eine Erhöhung aus.

    Die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung tritt in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband rückwirkend zum 1. Januar 2020 tritt in Kraft. „Seit Jahren werden die Einsätze und Aufgaben der Feuerwehr immer komplexer. Insbesondere Einsätze bei Starkregenereignissen, Unwettern und Stürmen und zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung nehmen zu. Es ist zentral, dass der bedeutend höhere Aufwand der ehrenamtlichen Führungskräfte und Funktionsträger auch entsprechend entschädigt wird. Deshalb heben wir die Entschädigungssätze spürbar um 15 Prozent an“, teilt Innenminister Lewentz auf dem Portal der Landesregierung für den Brand- und Katastrophenschutz mit.

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