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  • Mo., 16. März 2020, 17:02 Uhr
    DIENSTLEISTUNGEN: Jobcenter und Arbeitsagentur verzichten auf persönliche Vorsprachen / Telefonzugang wird ausgebaut

    Oberste Priorität

    Um in der aktuellen Corona-Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich Arbeitsagentur und das Jobcenter in Worms auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Ab Mittwoch werden dafür beide Häuser vorerst geschlossen und persönliche Vorsprachen sind nur noch in absoluten Notfällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, etwa, wenn dies für die Leistungsgewährung absolut zwingend erforderlich wäre. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Termine müssen nicht abgesagt werden, ein Anruf deswegen ist nicht erforderlich, es entstehen keine negativen Konsequenzen. Wer bereits über ihm bekannte Mailpostfächer kommuniziert, kann dies gerne weiter nutzen. Wer noch keinen Kontakt ins Haus hat, erreicht dieses unter worms@arbeitsagentur.de bzw. jobcenter-worms@jobcenter-ge.de

    Wer sich arbeitslos melden muss, kann dies telefonisch tun, auch hier wird auf die Vorsprache vorübergehend verzichtet. Anträge können auch über die Online-Zugänge unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt werden. Dort findet man auch die entsprechenden Antragsunterlagen.

    Die Anträge für Arbeitslosengeld I sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/eservices zu finden. Die Weiterbewilligung für Grundsicherung gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

    Ausgefüllte Unterlagen können in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Arbeitsagentur: 0800/4555500 (gebührenfrei), täglich von 8 bis 18 Uhr
    Jobcenter Worms: 06241/906555 (gebührenfrei), täglich von 8 bis 18 Uhr (für Anfragen zu Geldleistungen)

    Das Jobcenter kann ab Mittwoch zusätzlich noch unter Telefon 
06241/906778, von 8 bis 16 Uhr, für alle anderen Anfragen, erreicht werden und auch die Agentur für Arbeit wird zeitnah noch eine zusätzliche Anrufoption anbieten.  Für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service unter Telefon 0880/455520 (gebührenfrei) erreichbar. Hier erhalten Unternehmen auch erste Informationen und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld.

    Hohes Telefonaufkommen

    Da ein hohes Telefonaufkommen erwartet wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. Dafür bitten die Verantwortlichen um Verständnis. Die Arbeitsverwaltung setzt alles daran, so unbürokratisch und flexibel zu agieren, sodass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
 Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität.

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