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  • Fr., 02. Juli 2021, 11:10 Uhr
    TIERGARTEN WORMS: Weitere Lockerungsschritte für Tiergartenbesuch

    Online-Reservierungspflicht entfällt

    Am liebsten würden die Belegschaft des Tiergarten Worms ein Rad schlagen vor Freude – die neue Landesverordnung ermöglicht weitere Lockerungsschritte beim Tiergartenbesuch. Foto: Tiergarten Worms


    Am liebsten würden die Belegschaft des Tiergarten Worms ein Rad schlagen vor Freude - die 24. CoBeLVO ermöglicht nun weitere Lockerungsschritte für einen Tiergartenbesuch und verzichtet auf die bisher obligatorische Online-Reservierungspflicht für einen Zoobesuch. Weiterhin gelten laut der aktuellen Corona-Verordnung die Maskenpflicht (ab 6 Jahren) im Kassenbereich, im Tiergarten-Shop, im Exotenhaus, beim Anstehen am Kiosk sowie bei Betreten der Tiergartenschule oder der Nutzung der Sanitärräume. Weiter sind die üblichen Abstands- und Hygieneregeln u.a. mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Besuchern und Tiergartenmitarbeitern einzuhalten.

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