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  • Do., 08. August 2013, 12:23 Uhr
    Landkreis Alzey-Worms: Kreistagskoalition will Jugendschutz verbessern / Als Download erhältlich

    „Partypass“ soll Eintritt gewähren

    Ein so genannter „Partypass“ soll es jungen Menschen künftig im Landkreis Alzey-Worms erleichtern, Feste und Veranstaltungen zu besuchen. „Zugleich soll damit der Jugendschutz gestärkt werden“, erklären Gerhard Kiefer, der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion und seine Koalitionskollegen Manfred Hinkel (FWG) und Klaus Merkel (FDP). Einen entsprechenden Antrag wolle die Koalition in der kommenden Kreistagssitzung am 1. Oktober einbringen.

    Hintergrund der Überlegungen sind Vorgaben des Jugendschutzgesetzes, die unter anderem Alters- und zeitliche Beschränkungen beim Besuch von öffentlichen Veranstaltungen oder beim Eintritt in Discotheken beinhalten. Demnach ist es 16 und 17-Jährigen zwar erlaubt, solche Veranstaltungen zu besuchen, die sie jedoch spätestens um 24 Uhr wieder verlassen müssen.

    In der Vergangenheit konnten diese Vorgaben des Jugendschutzgesetzes - insbesondere das rechtzeitige Verlassen des Veranstaltungsortes - durch das Einbehalten des Personalausweises bei der Einlasskontrolle sichergestellt werden. „Im Zuge einer Novelle des Bundespersonalausweisgesetzes ist es Veranstaltern seit Oktober 2010 jedoch untersagt, den Personalausweis einzubehalten“, erläuterte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heiko Sippel. Auslöser ist die Überlegung, dass Daten dieses Dokuments auch von Unbefugten relativ problemlos ausgelesen werden könnten.

    Rückzug in Nischen verhindern
    „Konsequenz dieser Novellierung ist, dass Jugendlichen unter 18 Jahren inzwischen häufig von den Veranstaltern kein Einlass mehr gewährt wird, um keine Konflikte mit den Jugendschutzbestimmungen zu provozieren“, sagte FWG-Chef Manfred Hinkel. Dies motiviere Jugendliche unter anderem verstärkt dazu, sich Nischen außerhalb der Öffentlichkeit zu suchen, beispielsweise mit dem Rückzug hin zu Tankstellen oder Spielplätzen.

    Die Einführung des „Partypasses“ soll nun analog zur früheren Vorgehensweise einerseits jungen Menschen ermöglichen, weiterhin öffentliche Veranstaltungen besuchen zu können und soll andererseits den Veranstaltern die Sicherheit gewähren, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren und einhalten zu können. Der „Partypass“ als nicht-amtliches Dokument, kann kostenlos im Internet von der Seite www.partypass.de heruntergeladen werden. Er enthält neben einem Lichtbild Name, Adresse und Geburtsdatum des Besitzers sowie zusätzlich die Telefonnummer der Erziehungsberechtigten. Anstelle des Personalausweises wird der „Partypass“ nach Abgleich der Daten mit dem „Perso“ am Eingang abgegeben.

    Die bei Veranstaltungen nicht rechtzeitig abgeholten „Partypässe“ werden vom Veranstalter den Ordnungsbehörden übersandt, welche die Genehmigung für die Veranstaltung ausgesprochen haben. In einem Schreiben an die Erziehungsberechtigten, welches in Kooperation mit dem Kreisjugendamt ausgearbeitet wird, erfolgt ein Hinweis über das Fehlverhalten verbunden mit der Einladung zu einem aufklärenden Gespräch beim Ordnungsamt, in dessen Rahmen der „Partypass“ zurückgegeben wird.

    „Die Erfahrungen in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, die als erste den „Partypass“ eingeführt haben, sind durchweg positiv“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Klaus Merkel. Lediglich rund ein Prozent der Jugendlichen holten dort zum vorgeschriebenen Zeitpunkt den Ausweis nicht ab.

    In Rheinland-Pfalz hat der Landkreis Bad Kreuznach als erste Gebietskörperschaft den „Partypass“ eingeführt. Im Landkreis Mainz-Bingen wird die Einführung eines solches Passes zurzeit in den Gremien beraten.

    Die Koalition aus SPD, FWG und FDP plädiere aus den genannten Gründen und insbesondere vor dem Hintergrund eines verbesserten präventiven Jugendschutzes für die schnellstmögliche Einführung eines solchen „Partypasses“ im Landkreis Alzey-Worms.

     

     

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