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  • Sa., 29. März 2014, 16:53 Uhr
    Landtagsabgeordneter Adolf Kessel (CDU) im Gespräch mit dbb Kreisverband Worms sowie dbb-Bezirksverband Rheinhessen

    „Personalbestand muss sich am Aufgabenumfang orientieren“

    Fragen zum öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz standen im Mittelpunkt eines Gespräches mit dem Landtagsabgeordneten Adolf Kessel (CDU), das der dbb (Beamtenbund und Tarifunion) Kreisverband Worms sowie der Bezirksverband Rheinhessen in Worms-Herrnsheim führten. Die Gesprächspartner verurteilten übereinstimmend das weitere Festhalten der Regierungskoalition an der „5x1 Prozent Regelung“ für die Besoldung der Beamten bis 2016, obwohl die Verfassungswidrigkeit mittlerweile offensichtlich sei. Adolf Kessel wies darauf hin, dass die CDU bei den Haushaltsberatungen  im Landtag wiederholt einen Änderungsantrag gegen diese mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige Zumutung eingebracht habe.

    Adolf Kessel ist Polizeibeamter. Seit 2009 gehört er dem Landtag an und ist deshalb als Beamter beurlaubt. Er ist Landesvorsitzender der Christlich-Demokratischen-Arbeitnehmerschaft (CDA) und Ortsvorsteher von Worms-Rheindürkheim. Im Landtag gehört er unter anderem dem Sozialpolitischen Ausschuss an.

    Kritik an CDU Initiative
    dbb-Kreisvorsitzender Peter Mertens kritisierte die Initiative der CDU zur Einführung einer Personalvermittlungsstelle für das Land, die mit der Forderung zur Personalverminderung verbunden war. Den Personalbestand einfach am Jahr 1991 festzumachen, sei unseriös, erklärte Peter Mertens. So sei zum Beispiel die Zahl der Schüler, die weiterführende Schulen besuchen, seitdem stark angestiegen und die Regelungsdichte habe in unserem Land stetig zugenommen. Eine pauschale Personaleinsparung ohne gleichzeitige Aufgabenkritik führe nur zu einer weiteren Belastung des verbliebenen Personals, machte der dbb-Kreisvorsitzende Mertens deutlich.


    Abgeordneter Kessel hält die von der Landtagsmehrheit abgelehnte Personalvermittlungsstelle für sinnvoll, wenn es zu Personalüberhängen, wie zuletzt in der Katasterverwaltung, komme. Im Übrigen könne Personalabbau nur bei gleichzeitiger Aufgabenverminderung erfolgen.

    Abschlagsfreien Ruhestand ermöglichen
    Ein weiteres Thema war die in Rheinland-Pfalz geplante stufenweise Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf 67 Jahre entsprechend dem Beamtenrecht des Bundes und dem Rentenrecht. Bardo Kraus, Vorsitzender des dbb-Bezirksverbandes Rheinhessen erläuterte, dass bei der bevorstehenden Gesetzesvorlage darauf geachtet werden müsse, dass ein abschlagsfreier Ruhestand nach 45 Dienstjahren entsprechend der aktuellen Initiative der Regierungskoalition möglich wird.

    Zwischen den Gesprächspartnern wurde ein Informationsaustausch zu diesem Thema und weiteren Fragen des öffentlichen Dienstes vereinbart.

     

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