Fr., 21. Mai 2021, 15:22 Uhr
Landkreis Alzey-Worms stellt die 21. Corona-Bekämpfungsordnung vor / Leichte Lockerungen für Sport und Kultur
Perspektivplan Rheinland-Pfalz: Was ist neu ab 21. Mai
Am heutigen Freitag, dem 21. Mai, tritt die 21. Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms informiert, was jetzt für die Bereiche Sport, Kultur/ Freizeit und Gastronomie gilt und welche Regeln ab heute neu sind. Ferner werden perspektivisch die Lockerungen der angestrebten dritten Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplanes dargelegt.
Bei einer stabilen Inzidenz unter 100:
Sport:
Neu: Kontaktloser Gruppensport außen (ohne Altersbeschränkung) ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten möglich (Schutzmaßnahmen beachten).
Weiterhin:
Individual- und Mannschaftssport:
Kontaktloses Training aller Sportarten innen/außen, einzeln oder in Gruppe im Rahmen der Kontaktbeschränkung (ggf. zuzüglich Trainer); darüber hinaus keine Gruppenangebote.
Gruppensport Kinder (bis 14 Jahren): Im Freien Gruppen von bis zu 20 Kindern einschließlich Trainerin (Schutzmaßnahmen beachten!).
Bei einer stabilen Inzidenz unter 50:
Gruppensport (ohne Altersbeschränkung): Kontaktlos im Freien in Gruppen bis maximal zehn Personen plus Trainerin oder Trainer (Schutzmaßnahmen beachten!).
Für öffentliche und private Kultureinrichtungen/Freizeit:
Neu: Betrieb von öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen im Freien bis zu 100 Zuschauer erlaubt (Schutzmaßnahmen beachten!).
Weiterhin: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr geöffnet mit Termin.
Perspektive bei fünf Werktagen 7-Tage-Inzidenz unter 50: Betrieb von öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen
im Innenbereich erlaubt (Schutzmaßnahmen beachten!).
Gastronomie:
Neu: Außengastronomie geöffnet mit Termin und Test (Schutzmaßnahmen beachten!)
Weiterhin: Außengastronomie geöffnet mit Termin und Test (Schutzmaßnahmen beachten!)
Perspektive bei fünf Werktagen 7-Tage-Inzidenz unter 50: Innengastronomie erlaubt (Schutzmaßnahmen beachten!).