Aus dem Polizeibericht: Brand einer Lagerhalle, Diebstahl von PKW-Rädern und zwei gefasste Ladendiebinnen
PKW-Fahrer mit 2,86 Promille!
Foto: Mario Moschel/ddp
Brand einer Lagerhalle Am Samstag, dem 21. März, gegen 15.05 Uhr, wird der Brand einer Lagerhalle im Ahornweg in 67547 Worms gemeldet. Betroffen ist ein Gebäudekomplex, der aus mehreren einzelnen Abteilen besteht.
Im Inneren sind Baumaterialien, Maschinen und Fahrzeugteile gelagert. Zur Brandbekämpfung muss das Dach des Gebäudes durch die Feuerwehr teilweise abgedeckt werden.
Durch die Kriminalpolizei werden Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Die Brandursache ist bisher nicht bekannt. Der Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mehrere Zehntausend Euro. Personen kommen nicht zu Schaden.
Diebstahl hochwertiger Pkw-Räder Unbekannte Täter entwenden zwischen Donnerstag, dem 19. März, 20 Uhr und Freitag, dem 20. März, 11 Uhr, alle vier hochwertigen Räder eines in der Hochstraße in 67547 Worms geparkten Audi A 5. Das Fahrzeug wird auf Steinen abgestellt.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 2000 Euro.
Diebstahl aus Pkw Unbekannte Täter schlagen zwischen Freitag, 20. März, 14.30 Uhr und Samstag, 21. März, 22.40 Uhr die Seitenscheibe eines VW-Up, der in der Remeyerhofstraße in 67547 Worms, geparkt ist, ein. Aus dem Fahrzeuginneren wird ein Navigationssystem entwendet.
Ladendiebinnen Am Samstag, dem 21. März, gegen 14 Uhr, werden zwei Ladendiebinnen in einem Einkaufsmarkt im Wormser Einkaufspark ertappt.
Bei der Überprüfung der mitgeführten Taschen wird weiteres Diebesgut aus anderen Geschäften festgestellt.
Bei der Personalienüberprüfung stellt sich zudem heraus, dass ein Haftbefehl gegen eine der beiden Täterinnen besteht. Sie kann die Haft durch Bezahlung der geforderten Geldstrafe abwenden.
Trunkenheit im Straßenverkehr Am Sonntag, dem 22. März, gegen 00.10 Uhr, wird ein 34-jähriger Mann mit Wohnsitz in Mannheim mit seinem Pkw in 67547 Worms, Petersstraße einer Kontrolle unterzogen.
Dabei stellen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Bei einem Test wird ein Wert von 2,86 Promille festgestellt.
Dem Fahrzeugführer wird eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Strafanzeige wird erstattet.