
POL-PPMZ: Mainz – Dichter Nebel am Morgen, feuchte Straßen und graue Schleier über Feldern und Städten: Der Herbst zieht ein und bringt extrem schlechte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr mit sich. Fußgänger, Radfahrende und Fahrzeuge werden im Nebel oft erst im letzten Moment erkannt. Wer jetzt nicht auf die richtige Geschwindigkeit und maximale Sichtbarkeit achtet, riskiert schwere Unfälle.
Das Polizeipräsidium Mainz gibt wichtige Hinweise für eine sichere Fahrt durch die Nebelsaison:
Viele moderne Fahrzeuge verfügen über eine automatische Lichtsteuerung. Das Problem: Bei Tageslicht erkennen die Sensoren die Sichteinschränkung durch Nebel meist nicht.
Die Gefahr: Das Fahrzeug bleibt ohne Abblendlicht und somit hinten komplett unbeleuchtet. Von nachfolgenden Fahrzeugen wird es oft erst im letzten Moment wahrgenommen – die Gefahr von Auffahrunfällen steigt drastisch.
Die Empfehlung: Nicht auf die Lichtautomatik verlassen. Das Abblendlicht bei Nebel, Regen oder Schneefall immer manuell einschalten. „Viele Autofahrer wiegen sich durch moderne Lichtautomatiken in falscher Sicherheit. Doch Sensoren erkennen Tagesnebel meist nicht – das Heck bleibt dunkel. Wer bei Nebel unterwegs ist, sollte das Abblendlicht deshalb immer manuell einschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden“, informiert Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz.
Wann erlaubt? Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei besseren Sichtverhältnissen blendet sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer stark.
Leitpfosten als Orientierung: Außerorts stehen die Leitpfosten am Straßenrand in einem Abstand von genau 50 Metern. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.
Gesetzliches Limit: Sobald die Sichtweite unter 50 Meter fällt (und die Nebelschlussleuchte genutzt werden darf), gilt eine strikte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Anpassung der Fahrweise: Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen gebracht werden kann. „Bei dichtem Nebel gilt die einfache Faustregel: Schaffe ich es nicht mehr, den nächsten Leitpfosten am Straßenrand zu erkennen, liegt die Sicht unter 50 Metern. Dann heißt es: Nebelschlussleuchte an und Fuß vom Gas – mehr als 50 km/h sind dann nicht nur gefährlich, sondern auch verboten“, so Rinaldo Roberto, Pressesprecher der Polizei Mainz.
Auch für Zweiräder gilt, dass bei Dunkelheit oder wenn die Sicht- und Lichtverhältnisse es erfordern, die Beleuchtung zwingend eingeschaltet werden muss. Vorgeschriebene Reflektoren müssen vorhanden sein. Auf eine korrekte Einstellung des Frontscheinwerfers ist zu achten, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Zudem können helle Kleidung, weitere Reflektoren oder weitere Beleuchtung zum Beispiel am Helm für zusätzliche Sicherheit sorgen.