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  • Mi., 14. Dezember 2016, 16:40 Uhr
    Radfahrer bei Unfällen verletzt

    Polizeibericht



     Auch wenn in beiden Fällen das Fehlverhalten der Autofahrer
    ursächlich für die Unfälle war, sollten Radfahrer in der Dunkelheit  besonderen Wert auf ihre Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer  legen. Helle Kleidung sowie Zusatzreflektoren an Jacke, Hose oder  Helm sorgen für ein Plus an Sicherheit. Als Alternative kann man auch die Warnweste aus dem Pkw tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern
    besser gesehen zu werden. Auch das Licht am Fahrrad sollte stets
    funktionsfähig sein und der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
    Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Frontleuchte mit weißem
    Reflektor, eine Rückleuchte mit zwei roten Reflektoren,
    Reflexstreifen an den Reifen oder Reflektoren an den Speichen sowie  gelbe Reflektoren an den Pedalen. Die Beleuchtung darf per Dynamo,  aber auch mit Batterien oder einem Akku betrieben werden.

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