Auch wenn in beiden Fällen das Fehlverhalten der Autofahrer
ursächlich für die Unfälle war, sollten Radfahrer in der Dunkelheit besonderen Wert auf ihre Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer legen. Helle Kleidung sowie Zusatzreflektoren an Jacke, Hose oder Helm sorgen für ein Plus an Sicherheit. Als Alternative kann man auch die Warnweste aus dem Pkw tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern
besser gesehen zu werden. Auch das Licht am Fahrrad sollte stets
funktionsfähig sein und der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Frontleuchte mit weißem
Reflektor, eine Rückleuchte mit zwei roten Reflektoren,
Reflexstreifen an den Reifen oder Reflektoren an den Speichen sowie gelbe Reflektoren an den Pedalen. Die Beleuchtung darf per Dynamo, aber auch mit Batterien oder einem Akku betrieben werden.