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  • Fr., 16. August 2024, 08:50 Uhr
    Aus dem Polizeibericht: Am Donnerstagnachmittag wurde im Wormser Norden eine Straftat vorgetäuscht

    Polizeilicher Einsatz nach „Swatting“

    Worms (ots) – Ein unbekannter Täter löste am Donnerstagnachmittag mittels einer E-Mail, welche dem Phänomen „Swatting“ zuzuordnen ist, einen polizeilichen Einsatz in der Wormser Innenstadt (Nord) aus. Aufgrund der damit einhergehenden Verständigung anderer Behörden, entfaltete der Einsatz eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Bei dem Phänomen handelt es sich um eine Straftat, welche nach §145 StGB - Mißbrauch von Notrufen - strafbewehrt ist.

    Anmerkung der Redaktion:
    „Swatting bezeichnet eine Straftat, bei der ein Notfall per Notruf vorgetäuscht und infolgedessen beispielsweise die Polizei oder eine Spezialeinheit zu einem anderen Menschen, häufig einem Prominenten, geschickt wird. Ziel ist dabei der Schaden des Betroffenen. Als Motiv wird häufig Rache oder Langeweile angegeben. Der Name leitet sich von der Abkürzung SWAT der amerikanischen Spezialeinheit Special Weapons and Tactics ab“ (Quelle: Wikipedia)

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