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  • Do., 14. März 2019, 15:19 Uhr
    Informationsveranstaltung für Arbeitgeber zu neuen Förderprogrammen

    Qualifizierungschancengesetz





    80 Personalverantwortliche und Mitarbeiter waren der Einladung des Wormser Jobcenters gefolgt, um sich über zwei neue Förderprogramme zu informieren. „Das Teilhabechancengesetz und das Qualifizierungschancengesetz “, so der stellvertretende Jobcenterleiter Markus Holzmann bei der Begrüßung, „die seit Jahresbeginn gelten, bieten Chancen für Arbeitgeber, die mit einer Förderung ihre Arbeitnehmer fit für die Arbeitswelt 4.0 machen können und anderseits Chancen für Arbeitnehmer, sich weiter zu qualifizieren und ihren Arbeitsplatz damit zu sichern. Außerdem entstehen Chancen für Menschen, die seit vielen Jahren eine Arbeit suchen."

    Für Menschen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos sind, wurden neue Fördermöglichkeiten bei der Einstellung durch Arbeitgeber geschaffen, so Holzmann. In diesen Fällen übernimmt das Jobcenter im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent der Lohnkosten. Unter dem Stichwort „MitArbeit“ wurde eine besondere Förderung für Menschen geschaffen, die seit sechs Jahren Leistungen des Jobcenters erhalten. In diesen Fällen können Lohnzuschüsse bis zu fünf Jahre gezahlt werden. In den ersten beiden Jahren übernimmt die Behörde sogar zu 100 Prozent die Kosten, danach sinkt der Zuschuss jährlich um 10 Prozent-Punkte. Neu an den Förderinstrumenten sei, so erfuhren die Besucher, dass die neuen Mitarbeiter durch einen externen Coach begleitet werden, der sich um Unterstützungsbedarfe im Berufsleben oder im Alltag kümmert, um so das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren, etwa dann, wenn es zu Fehlzeiten oder Unpünktlichkeit kommt.








    Thilo Baumberger, Leiter des gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter und Agentur für Arbeit Worms, und Susanne Röß vom Arbeitgeberservice informierten die Teilnehmer über Qualifizierungsmöglichkeiten von Beschäftigten. Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet Möglichkeiten, wenn beispielsweise berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder Personal in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist.

    Auch bei einer Weiterbildung in einem Engpassberuf setzen diese Hilfen an. Sofern Beschäftigte an Weiterbildungen teilnehmen, den gesetzlichen Förderkriterien entsprechen, können die Betriebe durch die anteilige Übernahme der Arbeitsentgeltzahlung entlastet werden und auch bei den Weiterbildungskosten selbst werden Anteile übernommen. Entscheidend ist hier u.a. auch die Betriebsgröße. Jede Menge wichtiger News also, die eine individuelle Beratung erfordern.

    Informationen zum „Qualifizierungschancengesetz“ gibt es beim Arbeitgeberservice unter Telefon 0800/4555520 oder unter der E-mail worms.Arbeitgeber@arbeitsagnetur.de. Zum „Teilhabechancengesetz“ gibt das Jobcenter Worms unter Telefon 06241/906555 oder unter der E-mail jobcenter-worms.sam@jobcenter-ge.de Auskunft.



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