Mo., 06. September 2021, 14:49 Uhr
CORONA: Neue Absonderungsregelungen für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten
Quarantäne aufheben
Wie das Gesundheitsamt Alzey-Worms am Montag mitteilt, sieht die mit Wirkung vom 5. September in Kraft getretene neue Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz im Regelfall keine Absonderungspflicht mehr für Kontaktpersonen zu einem positiven Fall in einer Kindertagesstätte vor.
In Anlehnung an diese Regelung wird die Quarantäne für die Kinder, die innerhalb der letzten 14 Tage durch das Gesundheitsamt Alzey-Worms als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, nach negativer PCR -Testung und Vorlage des Testergebnisses beim Gesundheitsamt aufgehoben werden.