Fr., 05. Dezember 2014, 16:20 Uhr
Informationen zum Start der kalten Jahreszeit / Neuer Winterdienstflyer des ebwo erhältlich
Räum- und Streupflichten bei Eis und Schnee
Droht Schnee- oder Eisglätte auf den Wormser Straßen, ist der Winterdienst des Entsorgungs- und Baubetriebs (ebwo) im Einsatz. Gehwege müssen allerdings von den Eigentümern der Grundstücke geräumt bzw. gestreut werden, die an die Wege angrenzen. Die Räum- und Streupflicht für die Grundstückseigentümer ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt. Sie erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen.
Diese können nach Schneefällen durch Räumen und Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt wieder begeh- bzw. befahrbar gemacht werden. Nach Schneefällen müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass auf dem Gehweg oder am Straßenrand eine Durchgangsmöglichkeit von 1,50 Meter Breite frei geräumt wird.
Die Streu- und Räumpflicht erstreckt sich werktags auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Um den Straßenverkehr nicht zusätzlich zu behindern, darf der geräumte Schnee nicht auf die Fahrbahnen geworfen werden. Der Schnee soll so an der Bordsteinkante angehäuft werden, dass die Sinkkästeneinläufe (Dohlen) frei bleiben und das Tauwasser problemlos abfließen kann.
Der ebwo räumt und streut im Auftrag der Stadt auch vor Bushaltestellen, die vor privaten Grundstücken liegen. Dies erfolgt auf rein freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – die Pflichten der Anlieger gelten uneingeschränkt weiter.
Die Mitarbeiter des ebwo beobachten immer wieder, dass die Gehwege mit Auftausalz bestreut werden. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms ist die Verwendung von Auftausalz grundsätzlich nicht gestattet. Eine umweltgerechte und ebenfalls wirksame Alternative sind abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt. Auftausalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, etwa bei Eisregen, wenn der Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt. Die Verwendung von Auftausalz muss unbedingt auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Um einen Quadratmeter Gehweg glatteisfrei zu halten, sind im Regelfall zehn Gramm Salz ausreichend (entspricht zwei Teelöffel pro Quadratmeter). Auftausalze haben schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Straßenbäume. Zu Bäumen muss ein Abstand im Radius der Baumkrone eingehalten werden.
Der ebwo hat in diesem Jahr einen Informationsflyer zum Thema Winterdienst veröffentlicht, der bei der Stadtverwaltung und in allen Ortsverwaltungen erhältlich ist. Der Flyer kann auch im Internet unter www.ebwo.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es ebenfalls online oder telefonisch unter 06241/9100 –78 und -76.