Mo., 30. November 2015, 15:13 Uhr
Infos zum Start der kalten Jahreszeit / Winterdienstflyer des ebwo erhältlich
Räum- und Streupflichten bei Eis und Schnee
Droht Schnee- oder Eisglätte auf den Wormser Straßen, ist der Winterdienst des Entsorgungs- und Baubetriebs (ebwo) im Einsatz. Aber auch die Grundstückseigentümer haben eine Räum- und Streupflicht, die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt ist. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Straßenübergänge, Gehwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen können nach Schneefällen durch Räumen und das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt wieder benutzbar gemacht werden. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms ist die Verwendung von Auftausalz grundsätzlich nicht gestattet. Auftausalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, etwa bei Eisregen, wenn der Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt. Die Verwendung von Auftausalz muss unbedingt auf das notwendige Maß beschränkt werden. Um einen Quadratmeter Gehweg glatteisfrei zu halten, sind im Regelfall 10 Gramm Salz ausreichend (entspricht zwei Teelöffel pro Quadratmeter). Auftausalze haben schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Straßenbäume. Zu Bäumen muss ein Abstand im Radius der Baumkrone eingehalten werden.
Nach Schneefällen müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass auf dem Gehweg oder am Straßenrand eine Durchgangsmöglichkeit von 1,5 Meter Breite freigeräumt wird. Die Streu- und Räumpflicht erstreckt sich werktags auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss im Zeitraum von 9 bis 20 Uhr gestreut und geräumt werden. Das Streuen und Räumen ist zu wiederholen, wenn es zur Aufrechterhaltung eines gefahrlosen Verkehrs erforderlich ist. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss am nächsten Tag bis spätestens 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags) geräumt sein. Um den Straßenverkehr nicht zusätzlich zu behindern, darf der geräumte Schnee nicht auf die Fahrbahnen geworfen werden. Der Schnee soll so an der Bordsteinkante angehäuft werden, damit die Sinkkästeneinläufe (Dohlen) frei bleiben und das Tauwasser problemlos abfließen kann.
Der Entsorgungs- und Baubetrieb räumt und streut im Auftrag der Stadt auch vor Bushaltestellen, die vor privaten Grundstücken liegen. Dies erfolgt auf rein freiwilliger Basis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Pflichten der Anlieger gelten uneingeschränkt weiter. Der ebwo hat einen Informationsflyer zum Thema „Winterdienst“ veröffentlicht, der bei der Stadtverwaltung und in allen Ortsverwaltungen kostenlos erhältlich ist. Der Flyer kann auch im Internet auf www.ebwo.de abgerufen werden. Zudem sind die Leistungen des Handstreudienstes des Entsorgungs- und Baubetriebes im Geoportal der Stadt Worms dargestellt. Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es ebenfalls online oder per Telefon unter der Rufnummer 06241/9100-78 und -76.