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  • Mo., 26. Februar 2018, 17:00 Uhr
    Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Biblis, Block B / Betreiberin erarbeitet Reparaturkonzept

    Reaktorrundlaufkran läuft nicht rund

    Das Atomkraftwerk Biblis. Archivfoto: Torsten Silz/dapd


    Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Nuclear GmbH, hat am 23. Februar 2018 das nachfolgende Ereignis dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

    Während des Betriebs des Reaktorrundlaufkrans im Block B des Kernkraftwerks Biblis kam es zu auffälligen Laufgeräuschen. Der Betrieb dieses Krans wurde eingestellt. Eine vorläufige visuelle Inspektion ergab, dass ein feiner Riss in einem der angetriebenen Laufräder des Krans für die auffälligen Laufgeräusche verantwortlich ist. Anschließend veranlasste die Betreiberin eine genaue optische Inspektion auch der anderen angetrieben und nicht angetriebenen Laufräder des Reaktorrundlaufkrans. Bei dieser wurde festgestellt, dass weitere sechs nicht angetriebene Laufräder ebenfalls einen Befund aufweisen. Eine zeitnahe Behebung der Störung ist nicht möglich. Die Betreiberin erarbeitet zurzeit ein Reparaturkonzept. Eine Gefährdung des Personals, der Umwelt oder der Anlage hat zu keiner Zeit bestanden.

    Kernbrennstoffentsorgung verzögert sich

    Das Ereignis wurde von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N(= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen. Aufgrund des Defekts kann die Kampagne zur Kernbrennstoffentsorgung im Block B nicht wie geplant zum 1. März fortgesetzt werden. Es wird mit einer Verzögerung bei der aktuellen Beladekampagne gerechnet.

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