Di., 29.09.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Mi., 05. April 2017, 13:26 Uhr
    Alternative für Rowe-Kita war möglich / Verwaltung weist Vorwürfe zurück

    „Rechtslage sperrig formuliert, aber eindeutig”

    Mit Kritik und teilweise übelsten Beleidigungen in Richtung Verwaltung hat die Internetgemeinde auf die öffentliche Berichterstattung zum abgelehnten Rowe-Vorhaben, eine Kita auf dem Betriebsgelände zu errichten, reagiert. „Gegen Personen, die sich ohne Kenntnis von rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhängen im Internet zu üblen Beleidigungen gegen meine Mitarbeiter hinreißen lassen und damit die Grenzen der freien Meinungsäußerung hemmungslos überschreiten, werden wir Anzeige erstatten“, kündigt Oberbürgermeister Michael Kissel nun an.
     
    Auch der von Rowe-Chef Michael Zehe vermittelte Eindruck, die Stadt würde ihn permanent behindern, sei nicht haltbar. „Bei der Entscheidung, einen Kita-Bau im Industriegebiet abzulehnen, sind wir an Gesetze gebunden, die wir nicht einfach außer Kraft setzen können“, betont Baudezernent Uwe Franz und erläutert die Entscheidungsgründe:  Die Bauvoranfrage bezog sich auf ein Grundstück, das im Geltungsbereich des  rechtskräftigen Bebauungsplans N 101 für das Industriegebiet Worms-Nord nördlich der K 6 liegt. Die Art der baulichen Nutzung ist hier als Industriegebiet festgesetzt. Anlagen für soziale Zwecke - inklusive Kindergärten – sind grundsätzlich unzulässig. Nur in Ausnahmefällen könnten betriebszugehörige Anlagen für soziale Zwecke zugelassen werden, wenn sie der Betriebsfläche eindeutig untergeordnet sind – dies sei bei Rowe zwar der Fall, so Franz. Problematisch ist in diesem Falle jedoch die Lage der geplanten Bebauung: Das Vorhaben liegt im sogenannten Achtungsabstand zu zwei Störfallbetrieben, nämlich Evonik und TST. Hierauf hat nicht die Stadt, sondern die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als Gewerbeaufsicht in ihrer Stellungnahme zur Bauvoranfrage hingewiesen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs  (EuGH) von 2011 und dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2013 müssen die Abstände zwischen Störfallbetrieben und schutzwürdigen Nutzungen nicht nur auf der Planungsebene, sondern auch in Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, wenn kein Bebauungsplan vorliegt oder dieser - wie in diesem Fall - die Abstandsproblematik nicht thematisiert. Die Rechtslage ist daher zwar sperrig formuliert, aber eindeutig: Störfallrechtliche Betriebsbereiche und schutzbedürftige Nutzungen wie beispielsweise Kindergärten sollen so einander zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich vermieden werden. Es gilt daher die Abstände langfristig zu wahren und keine neuen Gemengelagen entstehen zu lassen. Die erstmalige Zulassung einer schutzbedürftigen Nutzung innerhalb der bisher bekannten Abstände – wie etwa eine Kita – ist in der Regel unzulässig.
     
    „Natürlich suchen wir händeringend nach Möglichkeiten, weitere Kita-Plätze zu schaffen. Insofern ist das Engagement von Herrn Zehe grundsätzlich zu begrüßen. Aber wir haben im Interesse der Sicherheit der Kinder selbstverständlich und zuallererst die damit verbundenen baurechtlichen Anforderungen zu beachten“, so Oberbürgermeister Michael Kissel. Ein komplettes Aus für das Rowe-Vorhaben muss dies jedoch aus seiner Sicht nicht bedeuten, denn längst hatte OB Kissel eine andere Lösung eruiert: „Ich habe Herrn Zehe im Vorfeld der absehbaren Entscheidung angeboten, im Zuge der mittelfristig vorgesehenen Entwicklung des Neubaugebietes ,Erweiterung Lüssen-Siedlung‘, dort eine Kita zu bauen, die auch als Betriebskindergarten von Rowe genutzt werden könnte“, erklärt der Oberbürgermeister. Das dafür notwendige Bebauungsplan-Verfahren dauerte dem Rowe-Chef allerdings zu lange und er bestand auf einer formellen Entscheidung, „die leider nur so ergehen konnte, wie erläutert“, so Kissel.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige Tip SüdhessenAnzeige Amtsblatt
    Anzeige das WormserAnzeige TicketshopAnzeige 3 Füller 1