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  • Fr., 18. April 2014, 19:45 Uhr
    Nachdem das Verwaltungsgericht den Bearbeitungsstopp des Bauantrages für das „Haus am Dom“ ablehnte, geht der Bürgerverein vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz / Entscheidung erst in einigen Wochen

    Rechtsstreit um das „Haus am Dom“ geht weiter

    Die Frage ist jetzt, wie es weiter geht. Zunächst bleibt alles beim Alten, denn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist noch nicht rechtswirksam, was bedeutet, dass die Baubehörde noch keine Baugenehmigung für das „Haus am Dom“ erteilen darf.

    Was das Oberverwaltungsgericht sagt, bleibt abzuwarten. Dennoch ist die Entscheidung aus Mainz natürlich ein deutlicher Fingerzeig.
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