Fr., 18. Dezember 2020, 13:03 Uhr
ÖPNV: Einschränkungen im Fahrplan durch coronabedingten Lockdown
Reduzierung des Bus- und Bahnangebotes
Im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) kommt es im Busverkehr verbundweit ab Freitag, dem 18. Dezember, zu Einschränkungen im Abend- und Spätverkehr. Zusätzlich wird im gesamten Verbundgebiet spätestens ab dem 21. Dezember auf den Ferienfahrplan umgestellt. Die Züge im Regional- und S-Bahn-Verkehr fahren weitest gehend wie bisher.
Volkhard Malik, VRN-Geschäftsführer, erklärt: „Wir haben zusammen mit den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern versucht, die Einschränkungen in den Fahrplänen mit Augenmaß umzusetzen. Wichtig war uns dabei, den Fahrgästen, die darauf angewiesen sind, mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren, weiterhin ein sicheres und zuverlässiges Mobilitätsangebot zu bieten“. Viele Verkehrsunternehmen stellen aufgrund der verhängten Ausgangsbeschränkung und der vorgezogenen Schulschließungen vorzeitig auf den so genannten „Ferienfahrplan“ um und dünnen spätabends und nachts das Angebot aus. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zum Ferienbeginn in den drei Bundesländern kommt es zu folgenden Einschränkungen:
Rheinland-Pfalz
Für die Dauer der Weihnachtsferien gilt ab dem 21. Dezember ebenfalls der Ferienfahrplan. Zudem entfallen ab dem Wochenende alle Spät- und Nachtverkehre ab ca. 23 Uhr. Ab 4. Januar 2021, dem offiziellen Schulbeginn in Rheinland-Pfalz, wird in vielen Bereichen wieder nach dem regulären Schulfahrplan unter Wegfall der Spät- und Nachtverkehre gefahren, damit die Schüler die Notbetreuungen mit dem ÖPNV erreichen können. Am 24.12 und 31.12 wird nach dem Samstagfahrplan gefahren.
Baden-Württemberg
Die Busse und Bahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) fahren ab dem 24. Dezember reduziert in Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen wie an Sonntagen, die Nachtverkehre entfallen weitestgehend. Darüber hinaus entfallen ab sofort bei der rnv sämtliche Schulbusfahrten sowie Zusatzfahrten im Schülerverkehr. Die BRN Busverkehr Rhein-Neckar GmbH und die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) schränken im Rhein-Neckar-Kreis bereits ab Freitagnacht ihr Fahrtangebot im Busverkehr an Wochenenden in den Abend- und Nachtstunden ein. Sämtliche Einschränkungen im Spätverkehr gelten auch an Silvester. Flächendeckend gelten die Einschränkungen und Umstellung auf den Ferienfahrplan bis voraussichtlich 10. Januar 2021.
Hessen – Kreis Bergstraße
Im Kreis Bergstraße wird ab Samstag, dem 19. Dezember, im Busverkehr bis zum Ferienende am 10. Januar 2021 der Ferienfahrplan angeboten. Darüber hinaus gibt es ab Freitag, dem 18. Dezember, Einschränkungen bis voraussichtlich 10. Januar 2021 im täglichen Spätverkehr und am Wochenende. Auf allen Linien wird täglich spätestens ab 23 Uhr der Betrieb eingestellt. Zusätzliche Spätfahrten, die nur an Freitag- und Samstagabenden angeboten werden, werden komplett eingestellt. Die letzten Abfahrten aus den Städten Alsbach, Bensheim, Heppenheim und Weinheim erfolgen gegen 22 Uhr (Linien 646, 665, 667, 669, 681, 683, 684). Aus Viernheim und Worms finden die letzten Abfahrten gegen 21.30 Uhr statt (Linie 644), aus Hirschhorn bereits um 20.56 Uhr (Linie 685). An Heiligabend und Silvester wird nach Samstagsfahrplan gefahren, es erfolgt jedoch ein früherer Betriebsschluss. An Heiligabend erfolgen die letzten Abfahrten aus den größeren Orten gegen 16 Uhr, an Silvester werden letzte Fahrtmöglichkeiten bis etwa 21 Uhr angeboten.
Aktuelle Fahrplaninformationen
Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien unter
www.vrn.de oder der myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das mögliche Verkehrsangebot zu informieren.
Mund-Nasen-Schutz
Nach den Corona-Verordnungen der drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg gilt nach wie vor in allen Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnhöfen aus Infektionsschutzgründen die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Fahrgäste werden dringend gebeten, die geltende Maskenpflicht zu befolgen sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten.