KREIS BERGSTRASSE: Strecke Worms – Bensheim ab Montag bis 4. April nur noch im Frühverkehr
Regionaler Schienenverkehr eingeschränkt
Archivfoto: Gernot Kirch
Im regionalen Schienenpersonennahverkehr im hessischen Kreis Bergstraße ist es aus krankheitsbedingten Gründen bei der Besetzung des Stellwerks in Lorsch nicht möglich, den Zugverkehr vom 30. März bis 4. April auf der Strecke zwischen Worms und Bensheim (RB 63) vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Deshalb verkehren die Züge montags bis freitags ab Worms zwischen 5.27 Uhr und 14.20 Uhr Richtung Bensheim bzw. von Bensheim Richtung Worms zwischen 6.12 Uhr und 14.13 Uhr.
Am Samstag, dem 4. April, bestehen Verbindungen ab Worms in Richtung Bensheim zwischen 8.20 Uhr und 16.20 Uhr bzw. von Bensheim Richtung Worms zwischen 9.13 Uhr und 17.13 Uhr. Die Deutsche Bahn, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar und der für Rheinland-Pfalz zuständige Aufgabenträger ZSPNV Süd bitten für den eingeschränkten Zugverkehr um Verständnis. Wir sind bemüht, kurzfristig über den Fahrplan hinaus einen Schienenersatzverkehr mit Bussen zu organisieren und diesen zu kommunizieren. Weitere Informationen zum Fahrplanangebot erhalten die Fahrgäste unter www.bahn.de/aktuell oderwww.vrn.de
Weitere Frühverkehre im Kreis Bergstraße ergänzt
Nach dem das Angebot im regionalen Schienenpersonennahverkehr in der letzten Woche erheblich eingeschränkt wurde konnte nun in Abstimmung zwischen DB Regio Mitte, ZSPNV Süd und dem VRN zielgerichtet nachgesteuert und weitere Frühverbindungen eingerichtet werden. Ab Dienstag, dem 31. März, verkehren auf der Strecke RB 62 um 5.40 Uhr ab Worms nach Biblis bzw. 6.07 Uhr ab Biblis nach Worms weitere Frühverbindungen. Ebenso auf der Strecke RB 63 um 5.27 Uhr ab Worms nach Bensheim bzw. 6.12 Uhr Bensheim-Worms. Genauso wie auf derStrecke RB 69 um 5.33 Uhr von Fürth (Odenw.) nach Weinheim. Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien unter www.vrn.de oder der myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das mögliche Verkehrsangebot zu gegebener Zeit zu informieren.