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  • Mo., 05. August 2024, 17:41 Uhr
    Afrikanische Schweinepest: Kadaverfund in Hessen führt zu Sperrzonen

    Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügung

    Nach dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Kadavers in Biblis (Hessen) wurden Restriktionszonen festgesetzt. In diesen Zonen gelten zur Seuchenbekämpfung unterschiedliche Anordnungen. Betroffen sind auch einige Städte und Gemeinden im Gebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises.

    Betroffen aus dem Nibelungenland sind als Infizierte Zone (Sperrzone II) Groß- und Kleinniedesheim sowie Bobenheim-Roxheim.

    In der Sperrzone II tritt die Allgemeinverfügung am Dienstag, dem 6. August, in Kraft. Die Vorgaben beinhalten u.a. eine Leinenpflicht für Hunde. Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten. Sofern Zäune errichtet werden, sind diese zu dulden – auch dann, wenn sie einen Durchgang verhindern. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden.

    Alle Vorgaben sowie Maßnahmen sind der Allgemeinverfügung unter www.rhein-pfalz-kreis.de zu entnehmen.

    Für Menschen ungefährlich

    Für Menschen ungefährlich ist das Virus für Wild- und Hausschweine hoch ansteckend. Sie kann etwa über Schuhe, Kleidung oder andere Tiere (wie etwa Hunde) weiterverbreitet werden.

    Speisereste nur zuhause entsorgen

    Der Kreis bittet daher weiterhin um erhöhte Vorsicht: Spaziergänger, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden

    Bei Fund eines toten Wildscheines

    Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises unter Telefon 0621/5909-5810 oder -5811 oder per E-Mail an stab@rheinpfalzkreis.de informieren. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens fünf Meter) gewahrt werden, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.

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