
Aktuell fand die Offenlage des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Solarpark Alsheim und Mettenheim statt. Ein Grund für den NABU Worms-Wonnegau, sich genauer mit der Planung zu befassen und Stellung zu beziehen.
Gut entwickelte Solarparks leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung regenerativer Energien, so der NABU in einer Pressemitteilung. „Dem Artenschutz kann durch eine vielfältig gestaltete Wiese und den dort lebenden Insekten und Vogelarten durchaus Rechnung getragen werden“, so Vorsitzender Matthias Bösl. „Es siedeln sich jedoch meist häufige Vogelarten an, während die gefährdeten Feldlerchen und Grauammer, die das Offenland der jetzigen Ackerflächen mögen, durch die Solarparks zunächst einmal verdrängt werden.“
Der NABU setzt sich für alternative Standorte ein: Bevor Ackerflächen überbaut werden, sollten zunächst bereits versiegelte Flächen, wie z.B. große Parkplätze sowie Raststätten von Autobahnen mit Flächen-PV Anlagen in Ständerbauweise „überdacht“ werden. Dies hätte den positiven Nebeneffekt, die Stellplätze für PKW und LKW zu verschatten. „Statt diese Alternativen zunächst in Betracht zu ziehen, werden nun Ackerböden hergegeben und das Landschaftsbild an besonders sensibler Stelle beeinträchtigt“, so Bösl.
Das Planungsbüro dagegen bezeichnet den Blick von den Weinbergshängen oberhalb von Mettenheim und Alsheim hinunter ins Tal als „stark anthropogenes Landschaftsbild, das durch Siedlungen, Verkehrswege, Baggerseen und Industrien vorbelastet ist“; die landschaftsgebundene Erholung sei bereits eingeschränkt.
Für Bösl ist das nicht nachvollziehbar: „Der Verfasser scheint an einer anderen Stelle gestanden zu haben als oberhalb von Mettenheim und Alsheim. Wir reden hier von einer landschaftlich sehr reizvollen Gegend, die gerade wegen der geringen Belastung des Landschaftsbildes zur Naherholung aufgesucht wird!“
Spaziergänger, Wanderer und Fahrradfahrer, die sehr gerne die von den Kommunen ausgewiesenen Spazier- und Wanderwege aufsuchen, können nicht irren. Bisher ging der NABU davon aus, dass die Mettenheimer und Alsheimer stolz auf ihre schöne Gegend sind. Der NABU fordert deshalb die Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes „Rheinhessisches Rheingebiet“.
Nachdrücklich weist der Naturschutzverband darauf hin, dass eine Freiflächenphotovoltaik von 39 Hektar Größe in diesem Raum sämtlichen Bemühungen eines naturverträglichen Tourismus zuwiderläuft. Der Solarpark werde das Landschaftsbild durch seine bloße Existenz und die sich ergebenden Spiegelungen beeinträchtigen. Alsheim bemüht sich aktuell, das Gebiet oberhalb der Ortslage in die Route der sogenannten „Hiwweltouren“ aufzunehmen. Auch diesem Vorhaben würde eine Freiflächenphotovoltaik entgegenstehen.
„Klimaschutz mit dem Kopf durch die Wand zu betreiben, wie es derzeit landesweit getan wird, ist unverantwortlich“, so Bösl abschließend. Im aktuellen Fall des Solarparks stehe der Klimaschutz bedauerlicherweise nicht im Vordergrund, sondern hier gehe es vor allem um das Erzielen von Gewinnen.
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