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Mi., 27. Mai 2020, 09:38 Uhr
Landschaftsschutzgebiet: Müll und Störungen / Erhalt von Natur und Landschaft gerade in Coronazeiten wichtig für die Erholung
„Rheinhessisches Rheingebiet“ leidet unter uneinsichtigen Zeitgenossen
Der Sommer ist angekommen und hat die Landschaft in saftiges Grün und eine wohltuende Blütenpracht verwandelt. Besonders jetzt, in der mit vielen Einschränkungen verbundenen Coronakrise, verspüren die Menschen den Drang, ins Freie zu gehen, frische Luft zu atmen und die Natur zu erleben. Das Landschaftsschutzgebiet "Rheinhessisches Rheingebiet" mit seinen Teilflächen, einmal im Süden der Stadt Worms und zum anderen im Rheinuferbereich zwischen Rheindürkheim und Hamm, bietet hierfür ideale Voraussetzungen. Diese Landschaftsteile mit ihrem vielfältigen Wechsel von Wiesen, Wald- und Gehölzbeständen sowie dem nahen Rheinufer sind ein Idyll für Erholungssuchende.
Rücksichtsloses Verhalten
Doch leider wird diese Landschaft durch Nichtbeachtung geltender Schutzgebietsvorschriften gravierend in ihrer Funktion beeinträchtigt und durch das uneinsichtige Verhalten mancher Zeitgenossen in Mitleidenschaft gezogen. Trotz vorhandener Müllbehälter wird Unrat achtlos in der Landschaft entsorgt, der vom Entsorgungsbetrieb mit hohen Kosten- und Zeitaufwand beseitigt werden muss.
Trotz Beschränkung und Beschilderung der Zufahrtswege wird in das Gebiet eingefahren, um direkt an den gewünschten Platz zu gelangen. Vereinzelt wird gelagert und wild gezeltet, was zu dauerhaften Störungen für Erholungssuchende, aber auch für wildlebende Tiere während der Setz- und Brutzeiten zwischen März und September führt. Unter Missachtung der Gefahrenabwehrverordnung werden Feuerstellen und Grillfeuer angelegt, was bei anhaltender Trockenheit zu Wald- und Flächenbränden führen kann. Wie auch zur Bewältigung der Coronakrise ein gemeinschaftliches rücksichtsvolles Miteinander gefragt ist, ist dieses auch im Umgang mit Natur und Landschaft zugunsten der Gemeinschaft geboten. Da sich jedoch nicht alle daran halten, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass im Interesse der Allgemeinheit Verstößen gegen die Verbote und Vorschriften im Landschaftsschutzgebiet konsequent nachgegangen wird und kündigt verstärkt Kontrollen an.
Geldbuße bei Verstößen
Grundsätzlich wird das unbefugte Einfahren und Parken innerhalb des Landschaftsschutzgebietes mit einer Geldbuße von 75 Euro geahndet, bei wiederholten Verstößen auch mit empfindlich höheren Beträgen. Auch wer gegen das verbotene Lagern und Zelten sowie das Ablagern von Müll und das Anlegen von Feuerstellen (auch Grillfeuern) verstößt, darf mit einem Bußgeld rechnen und wird zur Kasse gebeten.
Obgleich die weiten Flächen des Landschaftsschutzgebiets dazu einladen, sind alle Hundehalter aufgefordert, ihren Vierbeiner an der Leine zu lassen, um bodenbrütende Vögel und andere Wildtiere während der Aufzuchtphase (März bis Mitte August) nicht zu stören oder zu gefährden.