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  • Do., 10. April 2014, 10:58 Uhr
    Verfassungsgerichtshof kippt Kommunalwahlgesetz – Stimmzettel bleiben wie gehabt / „Politik nicht mit der Brechstange“

    Rot-Grün im Land hat Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen

    Landtagsabgeordneter Adolf Kessel, Fraktionssprecher Dr. Klaus Karlin und die Beigeordnete Petra Graen (alle CDU Worms) sehen ihre Auffassung zum Kommunalwahlgesetz vom höchsten Gericht des Landes bestätigt. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat entschieden: Das umstrittene Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl ist nicht verfassungskonform, das rot-grüne Kommunalwahlgesetz wurde gekippt und damit die CDU-Haltung vor Ort und im Landtag bestätigt. Die CDU in Worms hat auf ihrer Liste für die Kommunalwahl übrigens einen hohen Frauenanteil: unter den ersten 16 Kandidaten für den Stadtrat hat die Union die Hälfte Frauen aufgestellt.

    Landtagsabgeordneter Kessel kommentiert: „Die Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten hätte man sich sparen können“. Unverständlich ist ihm, was sich die Koalition von SPD und Grünen dabei gedacht haben, ein Gesetz zu verabschieden und dabei rechtliche Zweifel in den Wind zu schlagen. Das Gesetz war gegen die Stimmen der CDU verabschiedet worden.

    Frauenförderung mit klugen Mitteln
    Dr. Karlin fasst den vom VGH zurück gepfiffenen  Vorstoß von Rot-Grün so zusammen: „Das Ziel Frauenförderung ist wichtig, aber bitte mit klugen Mitteln!“. Politik solle man nicht mit der Brechstange betreiben. Der Zweck heilige nicht die Mittel. Und die Wormser Beigeordnete Petra Graen findet: „Rot-Grün hat der Frauenförderung mit ihrer undurchdachten Initiative einen Bärendienst erwiesen, indem sie mit ihrem Gesetz die Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl in Kauf genommen hatte“. Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts habe nun alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Regierungskoalition gestoppt – so wie es viele bereits vor Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes prophezeit hatten.

    Dr. Karlin: Keine verfassungsrechtlichen Experimente
    Kessel fasst zusammen: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die sich ehrenamtlich zur Wahl am 25. Mai stellen wollen, seien verunsichert und verärgert darüber, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit mit Recht und Gesetz umgehe. „Frau Dreyer und Herr Lewentz hatten das verfassungswidrige Gesetz vorangetrieben, obwohl sie auf Experten der Verfassungsabteilung zurückgreifen konnten“, sagt er mit Blick auf die Ministerpräsidentin und dem rheinland-pfälzischen Minister des Innern. Alle Warnungen seien von den führenden SPD- und Grünenpolitikern einfach abgetan worden.  Dr. Karlins ergänzt: „Wer Politik mit dem Kopf durch die Wand machen möchte, der hinterlässt am Ende Bauschutt. Deshalb: Keine verfassungsrechtlichen Experimente, und der Verfassungsgerichtshof ist auch kein Reparaturbetrieb für undurchdachte Gesetze“.

    Da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mit den umstrittenen Wahlzettelaufdrucken ausgesetzt hat, werden nun die Wahlzettel wie bisher - ohne weitere Beeinflussung - gedruckt. „Das ist gut so!“, sagt Adolf Kessel und betont zudem, dass die Wähler in jedem Fall in der Wahlkabine nicht beeinflusst werden dürfen, „das sollten wir ernst nehmen und gemeinsam überlegen, wie man mehr Frauen, Jüngere und einen Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistern kann - aber ohne die Verfassung zu strapazieren, ohne Ideologie, sondern mit gesundem Menschenverstand."

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