Mo., 31. Mai 2021, 16:52 Uhr
ebwo: Sonderabfälle aus Wormser Privathaushalten können am 15. Juni beim Schadstoffmobil abgegeben werden
Schadstoffmobil kommt am 15. Juni
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) führt am Dienstag, dem 15. Juni, die nächste Sonderabfallsammlung durch. Wormser Bürgerinnen und Bürger können Sonderabfälle wieder kostenlos an folgenden Haltepunkten des Schadstoffmobils abgeben:
Von 8 bis 8.40 Uhr in
Ibersheim; Bahnhofsallee (ehemaliger Bahnhof),
9 bis 9.40 Uhr in
Rheindürkheim; Kirchstraße / Rheinuferstraße (Feuerwache),
10 bis 10.40 Uhr in
Abenheim; Von-Ketteler-Straße (Messplatz),
11 bis 12 Uhr in
Herrnsheim; Fahrweg (Busparkplatz Herrnsheimer
Schloss) und von 13 bis 16 Uhr in der
Innenstadt; Alzeyer Straße (Stadionparkplatz).
Die Annahme ist auf 60 Kilogramm bzw. auf Gebinde mit einem Gesamtvolumen von 60 Liter begrenzt. Es gilt die Abstands- und Maskenpflicht. Da nur Sonderabfälle aus dem Stadtgebiet von Worms angenommen werden, ist der Personalausweis bei Aufforderung vorzuzeigen.
Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Quecksilber, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Bremsflüssigkeiten, Kraftstoffe, Pflanzenschutzmittel, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmierte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (max. 5 Kilogramm). Zusätzlich zu den o.g. Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden. Restentleerte Spraydosen und Farbeimer mit dem „Grünen Punkt“ sind über den gelben Wertstoffsack und eingetrocknete Wandfarben über den Restmüll zu entsorgen. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betrieben nur Kleinmengen aus dem Wormser Stadtgebiet entgegengenommen werden, ggf. ist bei Aufforderung die Herkunft des Abfalles nachzuweisen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sonderabfälle nicht an den Sammelpunkten abgestellt werden, sondern sind direkt dem Personal am Sonderabfallmobil zu übergeben Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.
Fragen zur Sonderabfallsammlung beantwortet die Abfallberatung der ebwo AöR unter Telefon 06241/9100-70 oder -72.