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  • So., 27. Juni 2021, 14:25 Uhr
    SOZIALAUSSCHUSS: Bericht zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Kundenstruktur im Jobcenter Worms legt Finger in die Wunde

    „Schlechte Qualifikation bleibt großes Manko“

    Die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Kundenstruktur im Jobcenter Worms von 2019 bis Anfang 2021 macht deutlich, dass sich die Corona-Auswirkungen zwar wie erwartet negativ auf die Statistik auswirken, aber auch ohne die Pandemie zur Förderung der Arbeitsmarktintegration enorme Anstrengungen erforderlich sind. Archivfoto: Steffen Heumann


    VON STEFFEN HEUMANN | In der letzten Sitzung des Sozialausschusses berichtete Jürgen Rajewicz, Geschäftsführer im Jobcenter für Arbeitsmarktintegration (JC) in Worms über die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Kundenstruktur im JC Worms im Zeitraum 12/2019 bis 04/2021. Die Fakten: Zum Stichtag Dezember 2019 bewegte sich die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich bei 3,8 Prozent. Im Vergleich hierzu erhöhte sich die Arbeitslosenquote zum Stichtag Dezember 2020 auf 4,9 Prozent und bis April 2021 auf 5,8 Prozent, wodurch sich im Vergleichszeitraum ein Zuwachs von 959 Personen abbildet. Jürgen Rajewicz verwies ursächlich auf auf den Zeitraum des „Lockdowns“ März 2020 bis Mai 2020 als Ursache für einen besonders starken Entwicklungsanstieg der Arbeitslosenquote um 1,2 Prozent, was 587 Personen entspricht. Der Entspannung folgte mit Beginn des zweiten Lockdowns im November 2020 eine zweite Welle, die einen Kundenzuwachs von 409 Personen auf ingesamt 2.708 Personen bis April 2021 geführt habe.

    Die Entwicklung des Arbeitslosenbestandes im SGB III-Bereich stieg im Vergleichszeitraum um 398 Personen, was einem Plus 0,8 Prozent entsprach und erreichte im Januar 2021 einen Höchstwert von 1614 Personen. Bis April sei jedoch ein gegenläufiger Trend zu erkennen, so Rajewicz, der einen Rückgang auf 1.358 Personen registrierte. Generell sei der Anstieg der ALO-Quote im Bereich SGB II während des Corona-Lockdowns gegenüber den von SGB III Betroffenen auf die schlechtere Qualifikation zurückzuführen. Des Weiteren seien vorwiegend nicht bedarfsdeckende Anstellungen im Niedriglohnsektor wie z.B. Minijobs und Zeitarbeit erfolgt und arbeitgeberseitig zunächst rechtlich leicht auflösbare Arbeitsverhältnisse gekündigt worden.

    Finanzielle Integrationsversuche für SGB II-Kunden erschwert

    „Zudem können Arbeitgeber für Minijobber per Gesetz kein Kurzarbeitergeld beantragen, weshalb sich in einer Rezession die Erhaltung eines Minijobs für die Arbeitgeber eher unwirtschaftlich darstellt“, erklärte der Geschäftsführer mit dem Hinweis, dass aktuelle Regelungen für das pandemiebedingte Kurzarbeitergeld bis 30.12.2021 verlängert wurden. Mit Bezug auf Bedarfsgemeinschaften (BG), erwerbsfähige Leistungsberechtigten (eLB) und Langzeitarbeitslose (LZA), bzw. Langzeitleistungsbezieher (LZB) im Zeitraum 09/19 bis 09/20 erhöhte sich das Niveau um 197 auf nunmehr 3.904 Bedarfsgemeinschaften – ein Zuwachs von 5,32 Prozent.

    Ein fortgesetzter Anstieg der BG-Zahlen bis April 21 führt zu einer BG-Zahl von 4.003, wodurch sich seit Dezember 2019 ein Zuwachs um ca. 8 % abbildet. Auch hier schlägt sich der Lockdown nieder. Die eLB bewegten sich zum Stichtag Dezember 2019 auf einem Niveau i.H.v. 5.136 Personen, wonach sich dieser Bestand nach Vergleich zum Stichtag Dezember 2020 um 225 Personen auf 5.361 Personen erhöht hat,- nach einer Erholung am Arbeitsmarkt ab Juli 2020 bis November 2021 sind die elb im zweiten Lockdown von Dezember 5361 auf 5610 elB im April 2021 wieder deutlich angestiegen. Im Zeitraum des „Lockdowns“ März 2020 bis Mai 2020 ist mit einer Erhöhung des eLB-Bestandes um 390 Personen (7,29%) ein besonders starker Entwicklungsanstieg verzeichnen, ebenso im zweiten Lockdown Dezember 2020 bis April 2021 (4,64 %).

    Immenser Zuwachs bei Langzeitarbeitslosen

    Der LZA-Bestand bildete zum Stichtag Dezember 2019 691 Personen ab und erhöhte sich über den Vergleichszeitraum bis zum Stichtag Dezember 2020 um 417 Personen auf eine Anzahl von 1.108 Personen,- ein immenser Zuwachs von 64,53 Prozent. Seit Dezember 2020 bis April 2021 wurde ein weiterer Zuwachs um 356 LZA, rd. 32 %, erkennbar. Als Langzeitarbeitslos werden Personengruppen bezeichnet, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Aufgrund der Coronapandemie sei gerade für marktferne Kunden der erste Arbeitsmarkt erschwert zu erreichen, die Folgen der Coronapandemie würden durch einen stetigen Anstieg der Entwicklung LZA sichtbar. Zum Stichtag Dezember 2019 bewegte sich die Anzahl LZB auf einem Niveau von 3.497 Personen. Im Vergleich hierzu wurde zum Stichtag Dezember 2020 trotz der Coronapandemie ein niedrigeres Niveau i.H.v. 3.458 Personen erreicht, somit ein Abbau an LZB (gesamt) i.H.v. von 121 Personen (1,12%) und auf Januar 2021 von 1,56% abgebildet. „Seit Januar 2021 steigen die LZB-Zahlen wieder an und erreichen im April einen Stand von 3455 LZB. Eine Begründung für diesen Entwicklungsverlauf liegt u.a. in der Zeitraum-Betrachtung zur Bestimmung der LZB, da hier zum Stichtag (31.12.2020) betrachtet wird, ob die Person (eLB) in den letzten 24 Monaten (ab 31.12.2018) mindestens 23 Monate im Bestand war”, informierte Jürgen Rajewicz. Die Folgen des Lockdowns würden daher erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar, weshalb mit einem weiteren Anstieg der LZB zu rechnen sei.

    Zahlungsansprüche um rund 3,2 Millionen Euro erhöht

    Insbesondere der Jahresvergleich 1-12/20 zu 1-12/19 mache deutlich, dass sich die Zahlungsansprüche (insgesamt) innerhalb eines Jahres um 3,202 Millionen Euro erhöht haben. Kosten der Unterkunft schlagen mit 0,928 Millionen Euro zu Buche und bilden einen Anteil von rund 29 Prozent ab. „Starke Anstiege sind in den jeweiligen Lockdown-Phasen von März 2020 bis Mai 2020 sowieim zweiten Lockdown ab Januar 2021 zu registrieren, weshalb zu vermuten ist, dass sich diese Steigerung in den Folgemonaten – zumindest bis Mai 2021 – fortsetzen wird“, prognostiziert Rajewicz. Aufgrund des zeitlichen Verzuges von drei Monaten seien die Daten ab Februar 2021 noch nicht verfügbar.

    Inwieweit die Entwicklung der Fallzahlen weiter steige, hänge stark von der Vermittlung der Kunden in den Arbeitsmarkt ab, fasste der der Jobcenter-Geschäftsführer zusammen. Die Qualifikation bleibe in weiten Bereichen das größte Manko, weshalb es weiterhin eine zielführende Aufgabe sei über Qualifizierungsmaßnahmen Menschen zu integrieren, „und das durchaus auch in höhere Lohnsegmente“. Er sehe die Chance, Kunden aus dem SGB III-Bereich mit geringerem Aufwand besser zu qualifizieren. Dem gehe jedoch die Hürde voraus, zunächst die geeigneten Personen zu finden und eine bedarfsgerechte Analyse zu erstellen.

    Innovative Ideen gefragter denn je

    „Der Finger liegt in der Wunde“, konstatierte Bildungs- und Sozialdezernent Waldemar Herder. Zur Bewältigung der Herausforderung bedürfe es eines Schulterschlusses zwischen der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und allen beteiligten Akteuren. Den Nachholbedarf an Qualifikation verdeutlichte Herder am Fehlen pädagogischer Arbeitskräfte, um den Anforderungen an das Kita-Zukunftsgesetz entsprechen zu können. „Hier fehlen schlichtweg die Ausbildungskapazitäten.“

    INFO

    SGB II: Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wobei letzteres im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz-IV-Gesetz bezeichnet wird. (Quelle: Wikipedia)

    SGB III: Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt seit dem 1. Januar 1998 zusammen mit dem SGB II das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Das SGB III ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), das zum 31. Dezember 1997 außer Kraft getreten ist. Das SGB III umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt. (Quelle: Wikipedia)

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