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  • Di., 07. März 2023, 14:58 Uhr
    WORMS: Bewerber für Erwachsenen- und Jugendstrafrecht gesucht / VHS-Seminare informieren über Amt

    Schöffen gesucht

    Im Herbst 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Worms und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

    Bewerber sollen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in Worms haben und am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

    Verantwortungsvolles Amt

    Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen setzt unter anderem Gerechtigkeitssinn, Objektivität, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit und Menschenkenntnis voraus. Jedes Urteil, das gesprochen wird, haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. Juristische Kenntnisse sind jedoch nicht erforderlich.

    Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Ehrenämtern führen kann. Ausgeschlossen sind auch für die Justiz hauptamtlich Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, etc.).

    Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt, kann sich bis zum 10. Mai bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 - Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms bewerben. Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Worms oder der Internetseite zur Schöffenwahl 2023 www.schoeffenwahl.de (Mustertexte) heruntergeladen werden, die auch weitere Informationen über das Schöffenamt enthält.

    Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. April an die Stadtverwaltung Worms, Abt. 5.06 - Kinder- und Jugendbüro, Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms. Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt Worms oder des städtischen Kinder- und Jugendbüros www.kijub-worms.de heruntergeladen werden.

    VHS-Seminare

    Die Volkshochschule Worms informiert in zwei digitalen Informationsveranstaltungen ebenfalls über die Tätigkeit der Schöffen. Die Online-Seminare finden am Dienstag, 14. März, von 19 bis 21 Uhr sowie am Freitag, 17. März, von 17 bis 19 Uhr statt. Anmeldungen nimmt die Volkshochschule online unter www.vhs-worms.de, telefonisch unter 06241/8534256, per E-Mail an vhs@worms.de oder persönlich von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, oder donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Anmeldebüro (Neusatzschule, Willy-Brandt-Ring 5) entgegen. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Interessierte einen Zugangslink.

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