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  • Mi., 05. Juni 2013, 07:16 Uhr
    Im Herbst 2013 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2014–2018 gewählt.

    Schöffen gesucht

    Für das Landgericht Mainz oder das Amtsgericht Worms sind noch Restplätze zu vergeben. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz in Worms haben und zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen setzt unter anderem Gerechtigkeitssinn, Objektivität, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit und Menschenkenntnis voraus. Jedes Urteil, das gesprochen wird, haben die Schöffen mit zu verantworten.

    Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Ehrenämtern führen kann. Ausgeschlossen sind auch hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer etc.).

    Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt, kann sich noch bis 12. Juni 2013 bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst/Statistik und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms, bewerben. Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite zur Schöffenwahl 2013 www.schoeffenwahl.de (Mustertexte) heruntergeladen werden. Dort erhalten Interessierte auch weitere Informationen über das Schöffenamt.

    Bewerbungen für das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen sind nicht mehr möglich.

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