Mi., 27. Februar 2019, 16:30 Uhr
Antragsfrist für kostenlose Schulbuchausleihe im Landkreis Alzey-Worms endet am 15. März
Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2019/2020
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass die Antragsfrist für die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften für das Schuljahr 2019/2020 am 15. März endet. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind bis zu diesem Tag bei der Schule oder dem Schulträger abzugeben.
Nach Ablauf dieser Frist können die Anträge nur noch bis 18. April in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden. Ab dem 19. April werden Anträge nur für Schülerinnen und Schüler angenommen, die erst nach Verstreichen der Frist an der Schule angemeldet wurden. Zugleich werden die Eltern gebeten, zu beachten, dass für die Schulbuchausleihe gegen eine Leihgebühr andere Fristen und Abläufe gelten.
Zugangsdaten bis Mai
Hierfür ist eine Anmeldung der Eltern über das Internet-Portal www.lmf-online.rlp.de bis spätestens 31. Mai erforderlich. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten die Schülerinnen und Schüler bis spätestens Anfang Mai von der Schule. Die genannten Re-gelungen und Fristen gelten für alle allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 – 13 sowie für die Bildungsgänge BF I + II und HBF der Berufsbildenden Schule.
Bei Rückfragen betreffend der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms stehen die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Alzey-Worms Bianka Konrath unter Telefon 06731/408-3131 und Denny Michel unter Telefon 06731/408-3132 zur Verfügung.
Der Landkreis ist Schulträger folgender Schulen: Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium am Römerkastell, Gustav-Heinemann-Realschule Plus und Fachoberschule sowie der Berufsbildenden Schule in Alzey, Realschule Plus am Alten Schloss in Gau-Odernheim, Rheingrafen-Realschule Plus und Fachoberschule, Erich-Kästner-Realschule Plus und Georg-Forster-Gesamtschule in Wörrstadt, Integrierte Gesamtschule in Osthofen.