Do., 29. April 2021, 10:33 Uhr
VETERINÄRAMT: Vogelzug ist vorüber / Pflicht zur Haltung von Geflügel in überdachten Stallungen entfällt
Schutzmaßnahmen aufgehoben
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms informiert, dass die am 27. Januar 2021 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügel - also das Halten der Tiere in überdachten Stallungen - ab 30. April 2021 aufgehoben ist. Dies betrifft im Landkreis Alzey-Worms sowie in der Stadt Worms das Gebiet östlich der Bahnstrecke Mainz-Ludwigshafen und westlich des Rheins.
Auch die Festlegung eines Beobachtungsgebietes, das die Gemarkungen der Ortsgemeinden Hamm am Rhein und Eich sowie einen Teil der Gemarkung der Ortsgemeinde Gimbsheim umfasst, entfällt ab 30. April.
Hintergrund der Anordnung war ein Ausbruch der Geflügelpest im angrenzenden Rhein-Pfalz-Kreis (Bobenheim-Roxheim) durch eine Übertragung des Virus über Wildvögel. Als Risikofaktor für eine Verbreitung der Seuche wird der Vogelzug entlang des Rheins angesehen. Da dieser jetzt vorüber ist, können die durch das Veterinäramt angeordneten Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.