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  • Do., 20. Juni 2013, 11:27 Uhr
    Kreisausschuss vergibt Bauarbeiten für Renaturierung bei Westhofen

    Auf 900 Metern: Seebach erhält neues Bett

    Bei einem Vor-Ort-Termin informierte Landschaftsarchitekt Andreas Valentin (links) Mitglieder des Kreisausschusses und Landrat Ernst Walter Görisch (rechts) über die anstehende Renaturierung des Seebachs zwischen Westhofen und Osthofen.


    Die Seebach zwischen Westhofen und Osthofen soll im Rahmen einer Renaturierungsmaßnahme auf einer Länge von knapp 900 Metern in diesem Sommer ein neues Bett erhalten. Der Kreisausschuss vergab in seiner jüngsten Sitzung die dafür notwendigen Tief- und Wasserbauarbeiten an ein Fachunternehmen aus dem Donnersbergkreis für insgesamt rund 170.000 Euro. Der Kreisausschuss hatte in seinen früheren Sitzungen bereits der Planung zugestimmt. Bei einem Vor-Ort-Termin informierte der vom Kreis beauftragte Landschaftsarchitekt Andreas Valentin nochmals im Detail über die Maßnahme.

    Demnach wird der Bachverlauf aufgeweitet, verlegt und verschwenkt. Das Ufer soll abgeflacht, die Sohle angehoben, so genannte Strömungslenker eingebaut und Flutmulden angelegt werden. Insgesamt werden für die Maßnahme laut Planer 10.700 Kubikmeter Erde ausgehoben. „Durch die Renaturierung soll die Fließgeschwindigkeit des Gewässers durch einen geschwungenen Gewässerlauf reduziert, die Gewässerqualität verbessert sowie das Landschaftsbild insgesamt aufgewertet und die Attraktivität des Gebietes für Erholungssuchende gesteigert werden“, sagte Landrat Ernst Walter Görisch zu den Zielen der Maßnahme.

    Zusage der wasserrechtlichen Genehmigung
    Zwischenzeitlich liegt auch die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung vor und die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz wurde bereits zugesagt. Das Land wird sich an den Kosten der Renaturierung im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ mit 90 Prozent beteiligen. Demnach verbleiben als Eigenanteil für den Landkreis Alzey-Worms Kosten in Höhe von knapp 17.000 Euro.
    Hintergrund der Renaturierungsmaßnahme sei, dass gemäß der so genannten „Europäischen Wasserrahmenrichtlinie“ die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten oder diesen bis zum Jahr 2015 herbeizuführen, erläuterte Görisch. Für die Gewässer, für welche der Landkreis Alzey-Worms unterhaltungspflichtig ist - Seebach und Pfrimm - wurden in diesem Zusammenhang Defizite bei der Gewässerstruktur festgestellt, denen nun begegnet wird. Für die Pfrimm wurden bereits im vergangenen Jahr entsprechende Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt.

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