Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger, die eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, kann mit einer Erstattung rechnen. Damit diese möglichst schnell auf dem Konto landet, empfiehlt die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung, die Steuererklärung 2020 noch vor der gesetzlichen Abgabefrist abzugeben. Diese endet für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, am 31. Juli 2021. Hohes Aufkommen an Steuererklärungen Zu Beginn des zweiten Halbjahres rechnet die Steuerverwaltung mit einem hohen Aufkommen an Steuererklärungen. Grund dafür ist, dass innerhalb eines kurzen Zeitraums zwei Fristen enden,