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Di., 26. April 2022, 13:14 Uhr
GRUNDSTEUERREFORM: Finanzamt gibt Unterstützung der Erklärungsabgabe durch Informationsschreiben und Ausfüllhilfe
Service für Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte
Folgende Daten müssen, soweit im Einzelfall erforderlich, von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst ermittelt werden: Durchflussmenge in l/s (Teichwirtschaft) sowie Angaben zu Grundsteuerbefreiungen. Soweit die Angaben des Datenstammblattes aus Sicht der Erklärungspflichtigen zutreffend sind, können die entsprechenden Daten in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, die innerhalb der genannten Zeiträume kein Informationsschreiben (zzgl. Datenstammblatt als Ausfüllhilfe) erhalten haben, jedoch ein solches erwarten, wenden sich bitte an das zuständige Finanzamt. Sofern mit der Anfertigung der Erklärung Angehörige der steuerberatenden Berufe beauftragt werden, sollte das Informationsschreiben (zzgl. Datenstammblatt als Ausfüllhilfe) dorthin weitergeleitet werden. Weitere Informationen, insbesondere zu den Hilfen und der Härtefallregelung finden sich unter: www.fin-rlp.de/grundsteuer