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  • Do., 28. Dezember 2017, 10:11 Uhr
    DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe gibt lebensrettende Verhaltenstipps für den Jahreswechsel

    Silvester sicher feiern

    Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein ganz besonderes Erlebnis. Es wird ausgelassen gefeiert – mitunter mit schwerwiegenden Folgen, wie Handverletzungen, abgerissenen Fingern, Verletzungen am Auge oder Schädelverletzungen. „Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Notfallsanitäter Marcel Neumann. „Auch in Feierlaune sollten einige Regeln unbedingt gelten, um unbeschwert in das neue Jahr starten zu können.“ Er gibt folgende Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass es doch zu Verletzungen kommt:

    Damit man von Feuerwerkskörpern nicht getroffen wird, sollte man besonders auf Windrichtung und ausreichenden Abstand achten. Sorgen sollte man auch dafür, dass Kinder nicht zwischen dem Feuerwerk umherlaufen und kein Feuerwerk auf Personen gerichtet ist.

    Kinder sollten daher nie unbeaufsichtigt bleiben, wenn mit Feuerwerkskörpern hantiert wird. Häufig unterschätzen Kinder die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen.

    Bei Fonduetöpfen sollten Brennpaste statt Spiritus verwende werden. Die gallertartige Brennpaste gilt als sicherer als der leichtentzündliche Spiritus. Der Handel bietet Brennpaste in kleinen Dosen, Tuben und Flaschen an. Der Vorteil der kleinen Aluminiumdosen liegt darin, dass sie kaum umkippen können. Noch mehr auf Nummer sicher geht, wer ein elektrisches Fondue-Gerät wählt. Er ist nicht nur relativ preiswert, sondern schont auch die Raumluft. Hier allerdings kann das Kabel zur Stolperfalle werden, die den Topf vom Tisch reißt. Wichtig ist es deshalb, das Kabel eventuell mit einer Verlängerungsschnur so zu führen, dass niemand darüber stolpern kann.

    Kein maßloser Alkoholkonsum!
    Bei Alkohol ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und diese nicht zu überschreiten. Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Maßloser Konsum hingegen kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn aber jemand durch überhöhten Alkoholgenuss bewusstlos wird, muss das unbedingt ernst genommen werden und der Rettungsdienst unter Telefon 112 gerufen werden und der Betroffene in die stabile Seitenlage gelegt werden. Verletzte oder bewusstlose Personen müssen in dieser Jahreszeit vor allem warm gehalten werden. Bei Silvesterfeiern im Freien kann das lebensrettend sein.

    Finger weg von benutzten Feuerwerkskörpern!
    Gerade an Neujahr scheint es für größere Kinder besonders spannend zu sein, nach übriggebliebenem Feuerwerk auf der Straße zu suchen. Dabei versuchen Kinder oft, nicht ganz abgebrannte Knallkörper anzuzünden oder diese zu öffnen. Hier lautet die klare Botschaft: Finger weg von benutzten Feuerwerkskörpern! Sie stellen ein großes Risiko dar, weil sie nicht mehr in ihrer Wirkung und Funktion einzuschätzen sind.

    Wunden und Verbrennungen durch Feuerwerkskörper sind durch Hitze- und Explosionseinwirkung ausgelöste schwere Schädigungen der Haut sowie auch tiefer liegender Gewebe mit nachhaltigen Auswirkungen auf den gesamten Organismus durch Störung der vitalen Funktionen. Bei tiefer gehenden Gewebeschädigungen finden sich in den angrenzenden Hautbezirken immer auch Blasenbildung und Hautrötung. Durch ausgedehnte Brandwunden verliert der Körper große Mengen ab Gewebeflüssigkeit. Dieser Flüssigkeitsverlust kann zum Schock führen.

    Dabei wirkt der Verbrennungsschmerz verstärkend. Durch Wundinfektion kann es später zu verzögerter Wundheilung kommen. Hat die betroffene Person im Moment der Hitzeeinwirkung (Explosion, Stichflamme) eingeatmet, können Verbrennungen im Mund, Rachen und Kehlkopfbereich entstehen. Es kann zu Atemstörungen kommen.

    Kleinflächige Verbrennungen kurz kühlen
    „Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass man durch das sofortige Kühlen von Verbrennungen lediglich einen sehr kurzfristigen schmerzlindernden Effekt erzielt. Die Gefahr bei einer anhaltenden oder großflächigeren Kühlung ist die Unterkühlung des Körpers, welche den Kreislauf zusätzlich belastet und in ihren Auswirkungen weit problematischer als die durch die Verbrennung verursachten Haut- und Gewebeschäden sein kann. Die Wassertemperatur ist dabei nicht entscheidend“, erklärt Notfallexperte Neumann weiter. Daher werden nur noch kleinflächige Verbrennungen sofort und maximal 2 Minuten lang gekühlt.

    Als Maßeinheit für kleinflächige Verbrennungen gilt hier die Oberflächengröße eines Fingers als die wohl häufigste Brandstelle am Körper. Größere verbrannte Körperoberflächen werden wegen der enormen Gefahr der Unterkühlung nicht gekühlt. Bei Verletzungen der Augen gilt generell: Hände weg und Notruf wählen! Typische Augenverletzungen an Silvester sind Verletzungen durch eingedrungene Fremdkörper und Verbrennungen. In beiden Fällen sollte umgehend der Notruf 112 gewählt werden.

    Der DRK-Rettungsdienst Rheinhessen-Nahe bietet auch Erste-Hilfe Tipps per Smartphone App an. Die kostenlose App „DRK-Retter4U“ steht für iPhones und Android Smartphones bereit und bietet einen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Erste-Hilfe Maßnahmen.

    Den Kindern sollte man im Gespräch erklären, was besonders gefährlich ist. Foto: Köhler/DRK


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