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  • Mo., 02. Dezember 2019, 10:29 Uhr
    WINZERSTRASSE LEISELHEIM: Bei Bauarbeiten kam Durchgang zu Tage / Unbefriedigende Antwort der Verwaltung

    Soll da etwas vertuscht werden?

    Deutlich sichtbar: Das Kellergewölbe am „Haus Erbes“ in Richtung Winzerstraße. Scheinbar besteht seitens der Verwaltung kein Interesse daran, mehr über den Kellereingang zu erfahren, der dort laut Aussagen des Grundstücksbesitzers nebst Verwaltung gar nicht existieren soll.


     

    Mitten im Ortskern von Leiselheim in der Winzerstraße 15 ist das „Haus Erbes“ inzwischen abgerissen. Die Bagger haben zwei Baugruben ausgehoben und die überschüssige Erde ist inzwischen abgefahren. An der noch stehenden Kellerwand ist ein Kellergewölbe zu sehen, das noch die Größe des abgerissenen Kellers erahnen lässt. Für wenige Tage war am unteren Ende dieser Mauer, sie steht genau auf der Grundstücksgrenze (Bauflucht) zur Winzerstraße, ein kleiner rechteckiger Durchgang zu sehen, der in etwa die Maße einer schmalen Tür hatte. Fußgänger blieben stehen und schauten staunend auf diese kleine Öffnung und fragten sich, was sich wohl dahinter befindet. „das wird einer der untererdigen Fluchtgänge sein, die hier überall zu finden sind“, war die oft zu hörende Meinung. Damit dürften sie gar nicht so falsch liegen.
    Eine Nachfrage bei der Bäckerei Rheinstadler ergab, dass sich dort im Keller genau gegenüber dem nun offenliegenden Durchgang ein zugemauerter Durchgang befindet. Auch wissen alt eingesessene Leiselheimer zu berichten und zum Teil auch in der Ortschronik 2001 des Heimatvereins aus dem Jahr nachzulesen, tauchte bei Kanalisationsarbeiten 1970 genau in diesem Bereich ein unterirdischer Gang auf, der offensichtlich ziemlich stabil gebaut war, aber wohl in Vergessenheit geriet.

    Durchgang „ins Unbekannte“

    Von diesem nun sichtbaren Durchgang „ins Unbekannte“ wurde die Stadtverwaltung mit Übermittlung eines Bildes unterrichtet und gebeten, sich durch Augenschein davon zu überzeugen, was sich dahinter verbirgt. Leider war die Antwort wenig überzeugend. „Wir haben uns den Keller im Haus Nr. 15 vor einigen Monaten angeschaut. Ein Durchgang war dort nicht zu erkennen, lediglich ein Lichtschacht nach oben. Das Bild lasse nicht erkennen, dass es sich um die Mauer auf der Grundstücksgrenze handelt. Auch eine Rückfrage beim Bauherrn habe ergeben, dass sich dort kein Durchgang befinde.“



     

    Kein Durchgang vorhanden?

    Hätte der Bauherr nicht von sich aus die Stadtverwaltung von dem freigelegten Durchgang unterrichten müssen? Schließlich geht es auch um die vielzitierte Sicherheit auf der Straße im Zusammenhang mit den Kellern. Aber bereits am nächsten Arbeitstag wurde wieder Erde aufgefüllt, abgerüttelt, und schon war der Durchgang nicht mehr sichtbar! Im Frühjahr wurden mehrere Überprüfungen anderer Keller durch Aufgraben der Straße vorgenommen. Jetzt hätte ohne großen Aufwand eine Inspizierung vorgenommen werden können. Das kann es immer noch, denn mit zwei, drei Baggerschaufeln käme der Durchgang wieder zum Vorschein. Aber für die Stadtverwaltung ist kein Durchgang vorhanden! Sie vertritt auch die Rechtsauffassung zu der Frage, wem die Keller oder Gänge unter der Straße gehören, nämlich dem jeweiligen Grundstücksbesitzer. Kann der mitdenkende Bürger dabei nicht zu der Frage kommen „soll hier etwas vertuscht werde?“ Auf eine Antwort sind nicht nur zahlreiche Leiselheimer Bürger gespannt.





     

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